Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2023 - 1 StR 201/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beweiswürdigung bei Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Rechtsfehlerhafte Berechnung der Beitragsanteile zur gesetzlichen Pflegeversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266a StGB, § 55 Abs 1 SGB 11, § 55 Abs 3 SGB 11, § 58 Abs 1 SGB 11, § 261 StPO
Beweiswürdigung bei Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Rechtsfehlerhafte Berechnung der Beitragsanteile zur gesetzlichen Pflegeversicherung - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Beweiswürdigung bei Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Rechtsfehlerhafte Berechnung der Beitragsanteile zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.01.2022 - 10 KLs 2050 Js 50728/19
- BGH, 24.01.2023 - 1 StR 201/22
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Berechnung der …
Die aus der Hinzurechnung des Beitragszuschlags für Kinderlose folgende Erhöhung sowohl des Beitragsschadens als auch des Hochrechnungsfaktors lässt in Anbetracht des nur geringfügigen Wertes (0,25 % im Tatzeitraum), der allein den Arbeitnehmerbeitrag betrifft, den zu bestimmenden Schuldumfang unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 1 StR 201/22).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".