Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2003 - 1 StR 207/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 38 Abs. 3 Satz 1 JGG; § 46 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Heranziehen der Jugendgerichtshilfe (Unterrichtung; Teilnahme; mögliche Verletzung der Aufklärungspflicht hinsichtlich der Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Verletzung der Aufklärungspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 38 Abs. 3
Benachrichtigung der Jugendgerichtshilfe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 344 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77
Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung
- BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06
Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des …
Rn. 3 2. Ist die Jugendgerichtshilfe geladen, ergibt sich allein daraus, dass in der Hauptverhandlung niemand von der Jugendgerichtshilfe anwesend war, kein Rechtsfehler (BGH StraFo 2003, 379 m. w. N.).Auch Hinweise des Vorsitzenden auf die genannten Punkte hätten hilfreich sein können (vgl. BGH StraFo 2003, 379, 380 m. w. N.).
- OLG Hamm, 09.02.2004 - 2 Ss 21/04
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Nebenkläger; anwaltlich vertreten, Unfähigkeit …
In einem solchen Falle kommt ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass konkrete greifbare Anhaltspunkte die Annahme nahe legen, die Jugendgerichtshilfe habe von einer Teilnahme der Hauptverhandlung abgesehen, obgleich sie Erkenntnisse habe oder gewinnen könnte, die für den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind (zu vgl. NStZ-RR 2003, 344). - BGH, 07.10.2010 - 1 StR 484/10
Strafzumessung und Gesamtstrafenbildung bei Steuerhinterziehung …
Ein diesbezüglicher Vermerk der am angegriffenen Urteil beteiligten Richter wäre ebenfalls zweckmäßig gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 1 StR 207/03; ferner BGH, Beschluss vom 22. November 2001 - 1 StR 471/01, NStZ 2002, 275, 276).
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