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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,17109
BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85 (https://dejure.org/1985,17109)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1985 - 1 StR 207/85 (https://dejure.org/1985,17109)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 1 StR 207/85 (https://dejure.org/1985,17109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit bei Teilidentität der Tatausführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85
    Zu beachten wird auch sein, daß der Strafzweck der Sicherung der Allgemeinheit vor dem Täter im Rahmen der schuldangemessenen Strafe zwar berücksichtigt werden, ihm jedoch entscheidendes Gewicht nicht beigelegt werden darf (BGHSt 20, 264, 267).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, daß die verletzten Strafgesetze jeweils höchstpersönliche Rechtsgüter schützen (BGHSt 1, 20, 21).
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85
    Die beiden Taten treffen damit in einer Ausführungshandlung zusammen; diese Teilidentität der Tatausführung genügt für die Annahme von Tateinheit (vgl. BGHSt 7, 149, 151).
  • BGH, 29.02.1972 - 5 StR 691/71

    "Verantwortlichkeit" für fahrlässige Handlungen

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85
    Für die neue Hauptverhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Zwar kann dem Täter Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB versagt werden, wenn er bereits früher unter Alkoholeinwirkung Straftaten begangen hatte und daher wußte, daß er nach dem Genuß von Alkohol zu Straftaten neige (BGH, Beschluß vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570); die Kenntnis dieser Neigung bedarf jedoch hier näherer Darlegung, weil bei der Vortat möglicherweise eine abnorme Alkoholreaktion des Angeklagten vorgelegen hatte (UA S. 19).
  • BGH, 24.03.1972 - 2 StR 413/71

    Übermäßiger Alkoholgenuss als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 207/85
    Für die neue Hauptverhandlung wird auf folgendes hingewiesen: Zwar kann dem Täter Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB versagt werden, wenn er bereits früher unter Alkoholeinwirkung Straftaten begangen hatte und daher wußte, daß er nach dem Genuß von Alkohol zu Straftaten neige (BGH, Beschluß vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570); die Kenntnis dieser Neigung bedarf jedoch hier näherer Darlegung, weil bei der Vortat möglicherweise eine abnorme Alkoholreaktion des Angeklagten vorgelegen hatte (UA S. 19).
  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87

    Änderung eines Schuldspruches - Aufhebung eines Strafausspruches - Rechtliche …

    Das verbindet diese Taten zu einer Handlung im Rechtssinne (…Stree in Schönke-Schröder, a.a.O. § 52 Rdn. 9; BGHSt 7, 149, 151; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 StR 207/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 599/85).
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