Rechtsprechung
| BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Besetzung des erkennenden Gerichts wegen der fehlenden Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden - Kollision geschäftsplanmäßig zugewiesener Aufgaben - Dauernde Verhinderung des Vorsitzenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.11.1972 - 1 StR 418/72
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77
Ist der im Geschäftsverteilungsplan bestimmte Vorsitzende aber nicht in der Lage, die besonderen Aufgaben, die mit dem Vorsitz verbunden sind, zu erfüllen, so ist das Gericht auch dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn der Vorsitz von einem Stellvertreter geführt wird, dem es an der fachlichen Eignung und Erfahrung eines ordnungsmäßigen Vorsitzenden nicht mangelt (BGHSt 25, 54, 56).Es hätte daher jedenfalls noch im Laufe des Geschäftsjahres 1976 Abhilfe geschaffen werden müssen (BGHSt 25, 54, 59).
- BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77
Das Erfordernis der Feststellung des Verhinderungsfalls (BGHSt 12, 33, 34; 21, 174, 176) muß entfallen, wenn die Verhinderung allein auf einer Kollision geschäftsplanmäßig zugewiesener Aufgaben beruht, für deren Wahrnehmung bereits der Geschäftsverteilungsplan eine bestimmte Rangordnung aufgestellt hat. - BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55
Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich …
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77
Das Präsidium mag zunächst zu Recht der Ansicht gewesen sein, daß es sich bei der Betrauung des Vorsitzenden Richters Dr. ... mit dem Vorsitz bei der Strafkammer I um eine vorübergehende Regelung handele (vgl. BGHSt 8, 17, 19; BGHZ 9, 291, 294, 295). - BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77
Das Erfordernis der Feststellung des Verhinderungsfalls (BGHSt 12, 33, 34; 21, 174, 176) muß entfallen, wenn die Verhinderung allein auf einer Kollision geschäftsplanmäßig zugewiesener Aufgaben beruht, für deren Wahrnehmung bereits der Geschäftsverteilungsplan eine bestimmte Rangordnung aufgestellt hat. - BGH, 23.04.1953 - III ZR 298/52
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
Auszug aus BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77
Das Präsidium mag zunächst zu Recht der Ansicht gewesen sein, daß es sich bei der Betrauung des Vorsitzenden Richters Dr. ... mit dem Vorsitz bei der Strafkammer I um eine vorübergehende Regelung handele (vgl. BGHSt 8, 17, 19; BGHZ 9, 291, 294, 295).
- BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77
Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung …
Entgegen der Meinung der Revision bestand auch keine durch anderweitige Dienstgeschäfte bedingte dauernde Verhinderung, die eine Vertretung möglicherweise unzulässig gemacht hätte (vgl. BGHSt 21, 131, 133; 25, 54, 56; BGH, Urteil vom 16. August 1977 - 1 StR 208/77), sondern eine Verhinderung vorübergehender Art i.S. von § 21 f Abs. 2 GVG.
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