Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1989 - 1 StR 210/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Anrechnungsgrenze bei den Erwägungen des Vorwegvollzugs einer Strafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.08.1991 - 2 StR 336/91
Anforderungen an die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an …
Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH NStZ 1986, 428; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1989 - 1 StR 210/89 bei Detter NStZ 1989, 472).
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