Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vollendete Nötigung bei Rücktritt von versuchter sexueller Nötigung - Tatbestand der Aussetzung bei drohender Unterkühlung oder Verbluten infolge von schweren Frakturen im Gesicht - Verwendung einer Vorstrafe als strafschärfend obwohl diese bereits im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§46, 221, 240
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.07.1988 - 3 StR 254/88
Aufhebung eines Urteils in der Revision
Auszug aus BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93
Zur Prüfung der Frage, ob dies der Fall ist, stehen dem Senat jedoch nur die Urteilsgründe zur Verfügung (BGH, Beschluß vom 22. Juli 1988 - 3 StR 254/88; Beschluß vom 5. März 1992 - 1 StR 56/92); diese enthalten keinen Hinweis auf noch nicht tilgungsreife Vorstrafen. - BGH, 07.02.1967 - 1 StR 639/66
Anforderungen an das Vorliegen des Begriffs der Entführung - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93
Sollte erneut festgestellt werden, daß der Angeklagte die Geschädigte gegen ihren Willen mit Gewalt auf einen anderen Weg zerrte, wird dabei auch der Gesichtspunkt einer Entführung zu erwägen sein (vgl. hierzu BGH NJW 1967, 1765;… Lackner StGB 19. Aufl. § 237 Rdn. 4 m.w.N.). - BGH, 05.03.1992 - 1 StR 56/92
Anforderungen an den Strafausspruch bei sexuellem Missbrauch von Kindern und …
Auszug aus BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93
Zur Prüfung der Frage, ob dies der Fall ist, stehen dem Senat jedoch nur die Urteilsgründe zur Verfügung (BGH, Beschluß vom 22. Juli 1988 - 3 StR 254/88; Beschluß vom 5. März 1992 - 1 StR 56/92); diese enthalten keinen Hinweis auf noch nicht tilgungsreife Vorstrafen.
- BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch
Ob etwas anderes gelten könnte, wenn der Täter zum Zeitpunkt des freiwilligen Rücktritts bereits ein anderes Delikt vollendet hat, das sonst in dem Delikt aufgehen würde, von dessen Versuch er freiwillig zurückgetreten ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93 m.w.Nachw.), bedarf bei der hier gegebenen Fallgestaltung keiner Entscheidung. - OLG Zweibrücken, 18.08.1997 - 1 Ss 159/97 Der Gesetzgeber hat, wie Wortlaut und Entstehung des Gesetzes ergeben, gerade die "Chancenentziehung unter Verletzung einer bestehenden Garantenpflicht" in der Alternative des "Verlassens in hilfloser Lage" typisiert, die eine bloße Intensivierung einer bereits vorhandenen Gefahr genügen läßt (vgl. RGSt 59, 387; BGH, Urteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93; BGH NStZ 1994, 84, 85;… Jaehnke in Leipziger Kommentar zum StGB , § 221 Rdnr. 17; Küpper, Die Aussetzung als konkretes Gefährdungsdelikt, Jura 1994, 513 ff).
- BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93
Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch bei einer Rauschtat - Deliktische …
Käme freiwilliger Rücktritt in Betracht, läge als Rauschtat nicht mehr Totschlagsversuch, sondern gefährliche Körperverletzung vor, da der Rücktritt eine zugleich in dem Versuch liegende vollendete rechtswidrige Tat nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1981, 396, 397; Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 24 Rdn. 18 m.w.Nachw.). - BGH, 17.11.1994 - 1 StR 637/94
Tilgungsreife Vorstrafen - Strafschärfung - Strafzumessung
Gründe, die die Annahme rechtfertigen könnten, die Tilgungsfrist sei - nahezu sieben Jahre nach Ablauf der Bewährungszeit - noch immer gehemmt (§ 47 Abs. 2 BZRG), sind in den dem Senat zur Überprüfung ausschließlich zur Verfügung stehenden Urteilsgründen (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Juli 1988 - 3 StR 254/88; Beschl. vom 5. März 1992 - 1 StR 56/92; Urt. vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93) weder dargelegt, noch liegen sie so nahe, daß auf eine ausdrückliche Darlegung verzichtet werden könnte. - BGH, 31.03.1994 - 1 StR 138/94
Tilungsreife - Zurechnung - Strafzumessung - Strafschärfung - Zulässigkeit - …
Der Senat kann daher auf der Grundlage der ihm allein zur Verfügung stehenden Urteilsgründe (vgl.Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93 m.w.Nachw.) nicht überprüfen, ob die Strafkammer ohne Rechtsfehler die Verurteilung zu Jugendarrest strafschärfend berücksichtigen durfte.
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