Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1981 - 1 StR 211/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhängung von Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen wegen der Schwere der Schuld - Notwendigkeit der Erörterung der Erforderlichkeit einer Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 211/81
Diese Ausführungen lassen besorgen, die Jugendkammer könnte verkannt haben, daß auch wegen der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG) Jugendstrafe nur - und nur in solcher Höhe - verhängt werden darf, wenn - und soweit - dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224 und 16, 261, 263; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -). - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 211/81
Diese Ausführungen lassen besorgen, die Jugendkammer könnte verkannt haben, daß auch wegen der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG) Jugendstrafe nur - und nur in solcher Höhe - verhängt werden darf, wenn - und soweit - dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224 und 16, 261, 263; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -). - BGH, 24.02.1981 - 1 StR 753/80
Schwere der Schuld als Grund für die Anwendung von Jugendstrafrecht
Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 211/81
Diese Ausführungen lassen besorgen, die Jugendkammer könnte verkannt haben, daß auch wegen der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG) Jugendstrafe nur - und nur in solcher Höhe - verhängt werden darf, wenn - und soweit - dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224 und 16, 261, 263; BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -).
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der …
a) Der 1. Strafsenat hat mehrfach entschieden, dass auf Jugendstrafe nur erkannt werden dürfe, wenn die Strafe aus erzieherischen Gründen erforderlich sei (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1971 - 1 StR 437/71; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80; vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80; vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81). - BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82
Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke - …
Auch bei der Prüfung der Frage, ob und in welchem Umfang wegen schwerer Schuld Jugendstrafe verhängt werden soll, ist der Erziehungsgedanke vorrangig zu beachten (BGHSt 15, 224; 16, 261, 263; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 und vom 14. Mai 1981- 1 StR 211/81). - BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …
Soweit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus neuerer Zeit dahin verstanden werden könnten, der Erziehungszweck sei bei Prüfung der Rechtsfolge gemäß § 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG das allein ausschlaggebende Kriterium und bestimme auch allein die Obergrenze der nach § 18 Abs. 2 JGG zu bemessenden Jugendstrafe (Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80; Beschl. v. 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80; Beschl. v. 11. März 1981 - 2 StR 104/81; Beschl. v. 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81), wird hieran nicht festgehalten. - BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
Umfang der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Bemessung einer …
Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
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