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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1138
BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,1138)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,1138)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,1138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Führerschein - Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Zuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 586
  • NZV 1993, 35
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92
    Diese Erwägungen, welche die von der Staatsanwaltschaft mit ihrer wirksam auf die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkten Revision (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 - Antrag 3) beanstandet, begegnen durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 30.07.1991 - 1 StR 404/91

    Betäubungsmittelgeschäft - Kraftfahrzeug - Benutzung des Kraftfahrzeuges - …

    Auszug aus BGH, 23.06.1992 - 1 StR 211/92
    Bei schwerwiegenden Taten, wie der Durchführung von Betäubungsmittelgeschäften unter Benutzung eines Kraftfahrzeuges, muß die charakterliche Zuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in aller Regel verneint werden; nur unter ganz besonderen Umständen kann ausnahmsweise etwas anderes gelten (BGHR StGB § 69 Abs. 1 - Entziehung 3).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …

    Während in einer Vielzahl von Entscheidungen eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch oder gerade in Bezug auf künftiges Verkehrsverhalten verlangt worden ist (…vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4 - 7, 10, 13), soll dies nach anderen Judikaten bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs - insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - nicht oder nur im Ausnahmefall erforderlich sein (…vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 2000, 26).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …

    Rn. 13 c) Bei der Durchführung von Transporten großer Mengen von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bisher regelmäßig als rechtsfehlerfrei angesehen worden; nur "unter ganz besonderen Umständen" solle "ausnahmsweise" etwas anderes gelten (…vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 - 1 StR 404/91 = BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 StR 211/92 = NStZ 1992, 586; Urteil vom 29. September 1999 - 2 StR 167/99 = NStZ 2000, 26 f.; Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 (S. 7); s. auch Kotz/Rahlf NStZ-RR 2003, 161, 163).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck …

    Rn. 18 c) Bei der Durchführung von Transporten großer Mengen von Betäubungsmitteln mit einem Kraftfahrzeug ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bisher regelmäßig als rechtsfehlerfrei angesehen worden; nur "unter ganz besonderen Umständen" solle "ausnahmsweise" etwas anderes gelten (…vgl. Urteil vom 30. Juli 1991 - 1 StR 404/91 = BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 StR 211/92 = NStZ 1992, 586; Urteil vom 29. September 1999 - 2 StR 167/99 = NStZ 2000, 26 f.; Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 (S. 7) = NStZ 2003, 658, 660; s. auch das Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03 sowie Kotz/Rahlf NStZ-RR 2003, 161, 163).
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