Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2009 - 1 StR 216/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB
Entkräftung der Regelwirkung der Vergewaltigung für die Annahme eines besonders schweren Falls der sexuellen Nötigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 177 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Strafrahmen des § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei Schlagen des Opfers mit beiden Fäusten, Entkleidung und dreifachem gewaltsamem Vollzug des vaginalen Geschlechtsverkehrs über einen längeren Zeitraum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1
Strafrahmen des § 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Schlagen des Opfers mit beiden Fäusten, Entkleidung und dreifachem gewaltsamem Vollzug des vaginalen Geschlechtsverkehrs über einen längeren Zeitraum - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 277
- NStZ-RR 2009, 364
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit …
Auszug aus BGH, 24.06.2009 - 1 StR 216/09
Sie sind deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung ebenso möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH, Urt. vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 248).
- BGH, 12.03.2014 - 4 StR 12/14
Entkräftung der Regelwirkung eines Regelbeispiels bei der Vergewaltigung …
Die Revision verkennt jedoch, dass nur gewichtige Milderungsgründe die Regelwirkung entfallen lassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 216/09, NStZ-RR 2009, 277, 278; Senatsurteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 248). - LG Bielefeld, 09.08.2022 - 20 KLs 38/21 Dabei war jedoch zu berücksichtigen, dass nur besonders gewichtige Milderungsgründe zu einem Entfallen der Regelungswirkung führen können (vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2009, Az. 1 StR 216/09).
- LG Essen, 03.11.2020 - 27 KLs 16/20
Vergewaltigung
Dabei war zu berücksichtigen, dass nur besonders gewichtige Milderungsgründe die Regelwirkung entfallen lassen können (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 277). - LG Mönchengladbach, 09.12.2024 - 21 KLs 12/24 Nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Bewertung der Tat und des Täters bedeutsam sind, gleich, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen, sind keine gewichtigen Milderungsgründe ersichtlich, die für einen Rückgriff auf den Strafrahmen des § 177 Abs. 5 StGB streiten (…vgl. BGH, Urteile vom 20.04.2016, Az. 5 StR 37/16, Rn. 7 zitiert juris, und vom 24.06.2009, Az. 1 StR 216/09, Rn. 3 zitiert nach juris).
- AG Bottrop, 16.12.2022 - 28 Ls 24/21
Vergewaltigung
Dabei war zu berücksichtigen, dass nur besonders gewichtige Milderungsgründe die Regelwirkung entfallen lassen (BGH NStZ-RR 2009, 277).
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