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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23354
BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 168 Satz 1 AO; § 168 Satz 2 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Steuerhinterziehung (Tatvariante des aktiven Tuns: Vollendungszeitpunkt in Fällen der Steueranmeldung unter Vorbehalt der Nachprüfung bzw. der Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder der Steuervergütung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuerstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung einer versuchten von einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 168 S 1 AO, § 168 S 2 AO, § 1 UStG, §§ 1 ff UStG
    Steuerstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung einer versuchten von einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 168 Satz 2 AO, § 168 Satz 1 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 168 Satz 1 oder Satz 2 AO, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens von Tatvollendung oder Versuch i.R. der Steuerhinterziehung; Aufhebung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Vorliegens von Tatvollendung oder Versuch i.R. der Steuerhinterziehung; Aufhebung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Urteilsfeststellungen bei Abgrenzung einer versuchten und einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerhinterziehung - Vollendung oder Versuch?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die …

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    Vollendung tritt erst ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 3 mwN).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13

    Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über …

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (…BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung); …

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (…BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17

    Steuerhinterziehung (Vollendung durch Steuerverkürzung; Vollendung im Falle der …

    aa) Bei der Straftat der Steuerhinterziehung, bei der es sich nicht lediglich um ein Erklärungsdelikt, sondern auch um ein Erfolgsdelikt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 217/17, Rn. 2), tritt Vollendung erst dann ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 Abs. 1 AO).
  • LG Essen, 09.12.2021 - 21 KLs 14/21

    Steuerhinterziehung, Abgabenhinterziehung, Untreue

    Vollendung tritt erst ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat (BGH, Beschluss vom 08.06.2017 - 1 StR 217/17 - m.w.N.).
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