Abgabenordnung
Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
1. Unterabschnitt - Steuerfestsetzung (§§ 155 - 178a) |
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 155 - 168) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 168 AO
1.516 Entscheidungen zu § 168 AO in unserer Datenbank:
- BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
- BFH, 15.02.2023 - VI R 13/21
Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines ...
- FG Hamburg, 01.03.2023 - 5 K 93/22
Umsatzsteuer: Unanfechtbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 UStG
- BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20
Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender ...
- BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20
Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen, ...
- BFH, 27.07.2021 - V R 43/19
Entfallen des unberechtigten Steuerausweises
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer ...
Zum selben Verfahren:
- SG Oldenburg, 29.01.2020 - S 8 BA 383/18
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von ...
- SG Oldenburg, 29.01.2020 - S 8 BA 383/18
- BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18
Bindungswirkung einer Lohnsteuer-Anmeldung im Eltergeldrecht
- LSG Bayern, 26.02.2019 - L 9 EG 36/18
§ 168 AO in Nachschlagewerken
- § 168 AO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Steueranmeldung
Querverweise
Auf § 168 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Erhebungsverfahren
- Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- Verwirklichung und Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 218 (Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis)
- Verzinsung, Säumniszuschläge
- Verzinsung
- § 239 (Festsetzung der Zinsen)
- Vollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 249 (Vollstreckungsbehörden)
- Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Verfahrensvorschriften
- § 355 (Einspruchsfrist)
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Besteuerung
- § 18 (Besteuerungsverfahren)
§ 18f (Sicherheitsleistung)
§ 18i (Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen)
§ 18j (Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen)
§ 18k (Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro)
§ 21a (Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)