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| BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Er hätte also wegen mehrerer in gleichartiger Tateinheit stehender Körperverletzungen bestraft werden müssen (vgl RGSt 70, 26 ff; BGHSt 1, 20). - RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34
Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen …
Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Er hätte also wegen mehrerer in gleichartiger Tateinheit stehender Körperverletzungen bestraft werden müssen (vgl RGSt 70, 26 ff; BGHSt 1, 20). - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter …
Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Ein Ruhen der Verjährung kam während der gemäss Art I des Militärregierungsgesetzes Nr. 2 angeordneten Schließung der zuständigen Gerichte in Betracht (BGHSt 1, 84, 89 f) [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50].
- BGH, 05.06.1951 - 1 StR 129/51
Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Der Schuldspruch wie die Strafe dürfen sich nur auf bestimmte Tatsachen stützen, von deren Geschehen der Tatrichter die erforderliche eigene Überzeugung gewonnen haben muss (BGHSt 1, 219, 221 f) [BGH 05.06.1951 - 1 StR 129/51]. - BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
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Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Nach den von dem 1. Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sache 1 StR 791/52 angestellten Ermittlungen war das Landgericht in Koblenz vom 27. März bis 7. Juni 1945 geschlossen. - BGH, 08.02.1952 - 2 StR 43/50
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Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Zwar liegt es nahe, dass die Strafverfolgung aus politischen Gründen unterblieben ist; denn insoweit sind auch die mittelbaren Einflüsse zu berücksichtigen, die der Durchführung eines Verfahrens hindernd im Wege standen, wie z.B. das Unterbleiben der Anzeige aus Angst vor politischen Rückwirkungen (Urt. des BGH 2 StR 43/50 vom 8. Februar 1952 und 1 StR 769/52 vom 30. Juni 1953). - BGH, 30.06.1953 - 1 StR 769/52
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Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Zwar liegt es nahe, dass die Strafverfolgung aus politischen Gründen unterblieben ist; denn insoweit sind auch die mittelbaren Einflüsse zu berücksichtigen, die der Durchführung eines Verfahrens hindernd im Wege standen, wie z.B. das Unterbleiben der Anzeige aus Angst vor politischen Rückwirkungen (Urt. des BGH 2 StR 43/50 vom 8. Februar 1952 und 1 StR 769/52 vom 30. Juni 1953). - BGH, 22.10.1953 - 4 StR 261/53
Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Aber auch in diesem Falle bedarf es regelmässig der eindeutigen Feststellung, welche Mindestzahl von Handlungen in Betracht kommt (Urt. des BGH 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953). - RG, 25.04.1932 - III 214/32
In welchem Verhältnis steht das Vergehen nach § 3 der VO. des Reichspräsidenten …
Auszug aus BGH, 02.02.1954 - 1 StR 218/53
Bei einer zum Nachteil verschiedener Personen begangenen mehrfachen Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter ist die Annahme einer fortgesetzten Tat ausgeschlossen; die durch § 223 a StGB geschützte körperliche Unversehrtheit ist ein solches höchstpersönliches Rechtsgut (RGSt 66, 221; OGHSt 1, 203 f).
- BGH, 07.01.1964 - 1 StR 521/63
Verurteilung wegen Unzucht - Annahme eines Gesamtvorsatzes
Zwar befreit die Annahme einer fortgesetzten Handlung den Tatrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht, zur Feststellung des Schuldumfanges die Mindestzahl der einzelnen Teilakte festzustellen (RGSt 70, 145, 150 und ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. die Urteile vom 2. Februar 1954 - 1 StR 218/53, vom 20. Januar 1959 - 1 StR 649/58, vom 5. April 1961 - 2 StR 66/61 und vom 1. Oktober 1963 - 1 StR 323/63). - BGH, 25.09.1962 - 1 StR 345/62
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Das gilt vor allem dann, wenn die einzelnen Teilakte der fortgesetzten Handlung sich nicht gegen ein und dieselbe Person, sondern wie hier regelmäßig gegen ein neues Opfer richteten (siehe RGSt 70, 145, 150; BGHSt 1, 219, 222 [BGH 05.06.1951 - 1 StR 129/51]; BGH LM vor § 73 StGB Nr. 11; BGH 1 StR 206/53 vom 9. Juni 1953; 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953; 1 StR 218/53 vom 2. Februar 1954; 1 StR 629/57 vom 4. Februar 1958; 1 StR 649/58 vom 20. Januar 1959). - BGH, 08.07.1960 - 2 StR 145/60
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Ebenso hat der Bundesgerichtshof die Rechtsgültigkeit der entsprochenden Ahndungsgesetze in Bayern (LM Bay. Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten Nr. 2; BGHSt 2, 20; 2, 251) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51]und in Rheinland/Pfalz vom 23. März 1946 - GVBl 1948, 244 - (Urt. v. 2. Februar 1954 - 1 StR 218/53) sowie die der Verordnung des Zentraljustizamtes für die britische Zone zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege vom 23. Mai 1947 - VOBl BrZ 65 - (BGHSt 4, 379; BGH NJW 1952, 271, 1386) bestätigt.
- BGH, 20.01.1959 - 1 StR 649/58
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Läßt sich die Zahl der strafbaren Vorfälle nicht genau ermitteln, so darf dem Angeklagten nur die vom Gericht erwiesene Mindestzahl zur Last gelegt werden (vgl. u.a. RGSt 70, 145, 150; BGH 4 StR 261/53 vom 22. Oktober 1953; 1 StR 218/53 vom 2. Februar 1954; 1 StR 629/57 vom 4. Februar 1958). - BGH, 13.01.1955 - 4 StR 510/54
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Eine Festlegung wenigstens der Mindestzahl und des Mindestumfangs der dem Schuldspruch zugrundegelegten Einzelakte ist unerläßlich (BGH 4 StR 261/53vom 22. Oktober 1953, 1 StR 218/53 vom 2. Februar 1954). - BGH, 03.06.1954 - 4 StR 824/52
Rechtsmittel
Indessen bedarf es auch in solchem Falle der eindeutigen Feststellung, welche Mindestzahl von unselbständigen Einzelhandlungen in Betracht kam (BGH 4 StR 261/53 v 22. Oktober 1953; 1 StR 218/53 v 2. Februar 1954).
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