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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20848
BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16 (https://dejure.org/2016,20848)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2016 - 1 StR 219/16 (https://dejure.org/2016,20848)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16 (https://dejure.org/2016,20848)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen: Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Absehen von der Maßregelanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen angeblich fehlendem Hang zu Betäubungsmittelkonsum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO, § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG
    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Absehen von der Maßregelanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen angeblich fehlendem Hang zu Betäubungsmittelkonsum

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Nichtanordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Kennzeichen für das Vorliegen eines Hanges; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4; StGB § 64
    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Nichtanordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Kennzeichen für das Vorliegen eines Hanges; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Absehen von der Maßregelanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen angeblich fehlendem Hang zu Betäubungsmittelkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und der Hang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 7
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges; …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16
    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits-und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum); …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16
    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).
  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht; …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16
    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits-und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2016, Az.: 1 StR 219/16, BeckRS 2016, 13017).

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 17.05.2018, Az.: 3 StR 166/18, BeckRS 2018, 11902; Beschluss vom 14.06.2016, Az.: 1 StR 219/16, BeckRS 2016, 13017; Beschluss vom 14.10.2015, Az.: 1 StR 415/15, BeckRS 2015, 19640; Urteil vom 15.05.2014, Az.: 3 StR 386/13, BeckRS 2014, 13712).

    Dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, kann zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen, deren Fehlen schließt jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2016, a.a.O.; Beschluss vom 02.04.2015, Az.: 3 StR 103/15, BeckRS 2015, 8385).

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel …

    Für einen Hang ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672 und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4; BGH, Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Das Landgericht ist zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB jedenfalls dann gegeben ist, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672 und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4; BGH, Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel …

    Dies belegt allenfalls, dass der Angeklagte kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, was jedoch einen Hang nicht ausschließt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - 1 StR 415/17 Rn. 11, NStZ-RR 2018, 105 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4;… Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10, NStZ-RR 2014, 271 (nur redaktioneller Leitsatz)).
  • BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang, …

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, NStZ-RR 2017, 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 269/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs)

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672 und vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 16.02.2022 - 2 StR 537/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang: …

    Die getroffenen Feststellungen legen den für die Unterbringung erforderlichen Hang, also eine zumindest eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel zu sich zu nehmen, mehr als nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 1 StR 219/16, BGHR StGB § 64 Hang 4 mwN).
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