Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2025 - 1 StR 219/25 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Entscheidungstenor
§ 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 6 StPO - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 1, Abs. 3 Satz 3 Nr. 6 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 6, Abs. 6 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2, § 337 Abs. 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beweis: Ablehnung des Beweisantrags, Wahrunterstellung, Urkundsbeweis, mehrere Anträge
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 21.02.2025 - 10 KLs 301 Js 126763/24
- BGH, 10.06.2025 - 1 StR 219/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 284
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr …
Auszug aus BGH, 10.06.2025 - 1 StR 219/25
Rn. 5 aa) Jenseits der Frage, die auch hier nicht entschieden werden muss, ob das Tatgericht vor Urteilsverkündung (wenigstens) darauf hinweisen muss, wenn es aus den als wahr unterstellten Tatsachen nunmehr keine dem Angeklagten günstigen Schlüsse ziehen, diese mithin als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos behandelt wissen will, worauf die Verteidigung reagieren kann (vgl. § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2, Abs. 6 Satz 1 StPO: "formalisierter Dialog"; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. November 2020 - 1 StR 354/20 Rn. 10 mwN), dürfen die Urteilsgründe jedenfalls einer Wahrunterstellung nicht widersprechen. - BGH, 30.04.2024 - 3 StR 90/23
Beweisantragsrecht (Widerspruch zu einer als wahr unterstellten Beweistatsache; …
Auszug aus BGH, 10.06.2025 - 1 StR 219/25
Die als wahr unterstellte Beweistatsache ist in ihrer Bedeutung, wie sie sich nach dem Sinn und Zweck des Beweisantrags ergibt, ohne Verkürzung, Umdeutung oder sonstige inhaltliche Änderung als wahr - das heißt als erwiesen - zu unterstellen und dem Urteil zugrunde zu legen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 30. April 2024 - 3 StR 90/23 Rn. 9 mwN).
- BGH, 28.04.2026 - 1 StR 269/25
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Einsatz von …
In Bezug auf Letztere ist das Tatgericht ohnehin gehalten, das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme zur Vermeidung von Widersprüchen zwischen der Begründung des Ablehnungsbeschlusses und dem Urteilsinhalt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2025 - 1 StR 219/25 Rn. 5 [Wahrunterstellung];… vom 26. März 2024 - 2 StR 211/23 Rn. 7 [Bedeutungslosigkeit] …und vom 13. Oktober 2021 - 2 StR 477/19 Rn. 10 [Erwiesensein]) fortlaufend zu reflektieren.
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