Rechtsprechung
| BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrsituation
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Beurteilung der Notwendigkeit eines Verteidigungsmittels nach "Kampflage" - …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH, Urteil vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).Das gilt selbst bei körperlicher Unterlegenheit des Angreifers (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71), erst recht aber bei einem zu Ungunsten des Angegriffenen bestehenden Kräfteverhältnis.
Ein Irrtum darüber, daß auch ein weniger gefährliches Mittel genügt hätte, ist ein Irrtum über einen Tatumstand im Sinne des § 16 Abs. 1 StGB (…BGH GA 1969, 23, 24; Urteil vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).
- BGH, 19.06.1973 - 1 StR 119/73
Vorliegen der Voraussetzungen der rechtfertigenden Notwehr - Handeln auf Grund …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Rechtfertigung durch Notwehr setzt voraus, daß der Täter mit Verteidigungswillen handelt (BGHSt 2, 111, 114; Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73).Neben ihm können noch andere Motive wie Haß, Wut oder Rache eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71; vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73).
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Rechtfertigung durch Notwehr setzt voraus, daß der Täter mit Verteidigungswillen handelt (BGHSt 2, 111, 114; Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73).
- BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52
Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Er schließt den Vorsatz aus und kann bei etwaiger Vermeidbarkeit nur zur Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung führen (BGHSt 3, 194, 196). - BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Der Angegriffene darf das Verteidigungsmittel wählen, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24). - BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71
Berücksichtigung mildernder Umstände im Strafausspruch (Strafzumessung)
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Neben ihm können noch andere Motive wie Haß, Wut oder Rache eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71; vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73). - BGH, 02.04.1963 - 1 StR 545/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH, Urteil vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71). - BGH, 06.07.1971 - 1 StR 76/71
"Erforderlichkeit" eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs bei …
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewendet werden muß, um den Angriff schnell und wirksam zu beenden, bestimmen die Art der Abwehr (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71). - BGH, 16.10.1962 - 5 StR 304/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Das gilt selbst bei körperlicher Unterlegenheit des Angreifers (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71), erst recht aber bei einem zu Ungunsten des Angegriffenen bestehenden Kräfteverhältnis.
- BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Vornahme rechtlicher Wertungen als Aufgabe des Tatrichters - Aufklärung durch …
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene oder von einem Angriff unmittelbar Bedrohte im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 219/75).Ein etwaiger Irrtum des Angeklagten darüber, daß weniger gefährliche Mittel ausgereicht hätten, den Angriff sofort zu beenden (…vgl. BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 219/75), ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- BGH, 21.08.1979 - 1 StR 382/79
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung bei der Notwehr - Ausschluss des …
Er schließt den Vorsatz aus und kann, wenn er vermeidbar war, nur zur Bestrafung wegen fahrlässigen Handelns führen (BGHSt 3, 194, 196;… BGH GA 1969, 23, 24 und 1969, 117, 118; BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 219/75). - BGH, 15.02.1977 - 5 StR 25/77
Schlag mit einer Likörflasche auf den Kopf als erforderliches Verteidigungsmittel …
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der 'Kampflage' zu beurteilen (vgl. BGH, 1 StR 219/75 v. 27. Mai 1975). - BGH, 17.08.1976 - 1 StR 397/76
Gefährliche Körperverletzung - Rechtfertigung durch Notwehr - Fehlende …
Der Senat hat im Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 219/75 - im Anschluß an BGH GA 1968, 182, 183 darauf hingewiesen, daß im Rahmen des § 32 StGB weder der Gebrauch einer Waffe verboten ist, wenn der Angriff ohne Waffe durchgeführt wird, noch daß eine Verhältnismäßigkeit zwischen dem gefährdeten und dem durch die Verteidigung verletzten Rechtsgut erforderlich ist, solange die Verletzung des Angreifers nicht außer jedem Verhältnis zu dem durch ihn drohenden Schaden steht. - BGH, 18.12.1979 - 1 StR 752/79
Zulässigkeit der Vernehmung von Drittzeugen zur Feststellung der Körperkräfte …
Weder ist im Rahmen des § 32 StGB der Gebrauch einer Waffe verboten, wenn der Angreifer unbewaffnet ist, noch ist eine Verhältnismäßigkeit zwischen dem gefährdeten und dem durch die Verteidigung verletzten Rechtsgut erforderlich, solange die Verletzung des Angreifers nicht außer jedem Verhältnis zu dem durch ihn drohenden Schaden steht und somit nur rechtsmißbräuchlich ist (BGH, Urteil vom 27. Mai 1975 - 1 StR 219/75 - m. Nachw.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".