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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2016 - 1 StR 22/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16932
BGH, 31.05.2016 - 1 StR 22/16 (https://dejure.org/2016,16932)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2016 - 1 StR 22/16 (https://dejure.org/2016,16932)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 1 StR 22/16 (https://dejure.org/2016,16932)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
    Aufklärungsrüge (Begründung: Vortrag der aufklärungsbedürftigen Tatsachen)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufklärungsrüge betreffend die unterlassene Heranziehung eines Sachverständigen bzgl. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Aufklärungsrüge betreffend die unterlassene Heranziehung eines Sachverständigen bzgl. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 485/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 31.05.2016 - 1 StR 22/16
    Denn hierfür fehlt es an einer bestimmten Behauptung dazu, welche Tatsache das Landgericht hätte aufklären können und warum es sich dazu habe gedrängt sehen müssen (vgl. nur BGH, Urteil vom 23. September 2014 - 2 StR 485/14).
  • OLG Bamberg, 09.02.2018 - 3 OLG 110 Ss 138/17

    Anforderungen an Aufklärungsrüge bei Zeugenbeweis und wegen unterbliebener …

    Die Aufklärungsrüge, mit der die unterlassene Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zu den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB gerügt wird, ist unzulässig, wenn ausreichend bestimmte Behauptungen dazu, welche konkreten Tatsachen das Gericht hätte aufklären können und was es zu der vermissten Beweiserhebung drängen musste, unterbleiben (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 31.05.2016 - 1 StR 22/16 …und Urt. v. 23.09.2014 - 2 StR 485/14 [jeweils bei juris]).

    Denn hierfür fehlt es an ausreichend bestimmten Behauptungen dazu, welche Tatsachen das LG hätte aufklären können und was die Berufungskammer zu der vermissten Beweiserhebung drängen musste (vgl. nur BGH, Beschluss vom 31.05.2016 - 1 StR 22/16 …und Urt. v. 23.09.2014 - 2 StR 485/14 [jeweils bei juris]).

  • OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18

    Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines während der vorläufigen …

    Rn. 11 Hinsichtlich der in der Revisionsbegründung aufgeworfenen Frage, ob die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft von einer Referendarin mit den Befugnissen nach § 9 Abs. 2 AGGVG BW wahrgenommen wurde, fehlt es bereits an der erforderlichen bestimmten Behauptung einer Rechtsverletzung, nachdem nur vorgetragen wird, "es kann nicht ausgeschlossen werden", dass der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft die erforderliche Qualifikation gefehlt habe (BGH, Urteil vom 04.09.2014 - 1 StR 75/14 und Beschluss vom 31.05.2016 - 1 StR 22/16, jeweils juris).
  • OLG Bamberg, 26.06.2017 - 3 Ss OWi 800/17

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge bei durch Verkehrszeichen angeordneter …

    Für die Aufklärungsrüge bedarf es hierzu unter anderem des Vortrags, weshalb sich der Tatrichter zu entsprechender Aufklärung gemäß § 46 I OWiG i.V.m. § 244 II StPO gedrängt sehen musste (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.12.2016 - 3 StR 193/16 = NStZ-RR 2017, 119 und 31.05.2016 - 1 StR 22/16 [bei juris], jew. m.w.N.).
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