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| BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- StGH für das Deutsche Reich, 12.07.1921 - St 5/21
Bremen: Untersuchungsausschüsse der Bürgerschaft
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Dass sich bestimmte "herkömmliche" Aufgaben für Untersuchungsausschüsse nachweisen lassen - Tatbestände wirtschaftlicher und sozialer Art, die als Unterlagen für die Gesetzgebung in Frage kommen, behauptete Mißstände in der Verwaltung, aufsehenerregende Kriminalfälle, Fragen der Wahlprüfung - besagt nicht, dass Untersuchungsausschüsse nicht für alle Tatbestände eingesetzt werden können, die für eine zum Aufgabenkreis der gesetzgebenden Körperschaft gehörende Frage von Bedeutung sein könnten (vgl von Mangoldt, Des Bonner Grundgesetz 1953 Anm 2 zu Art. 44; Anschütz. Verfassung der Deutschen Reichs 1932 Anm 2 zu Art. 34; Heck, Das parlamentarische Untersuchungsrecht, Tübinger Abhandlungen zum öffentlichen Recht 7. Heft 1925 Seite 38, 39; Lewald, Enqueterecht und Aufsichtsrecht, Archiv des Öffentlichen Rechts, Neue Folge 5. Bd 1923 Seite 269 ff; Entscheidung des vorläufigen Staatsgerichtshofs vom 21. Juli 1921 in RGZ 102, 425, 430).Insbesondere sind auch keine überzeugenden Gründe hierfür aus der Entscheidung des vorläufigen Staatsgerichtshofs vom 21. Juli 1921 (RGZ 102, 425) zu entnehmen.
- RG, 14.11.1922 - IV 561/22
1. Zur Beurteilung der Frage, wann eine Tat im Inland begangen ist. 2. Zur …
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Er hat demnach seine Tat zum Teil in Z. begangen, womit die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts in Deggendorf begründet wurde (vgl RGSt 39, 258, 263 und RGSt 57, 144, 145). - RG, 05.01.1894 - 3411/93
Unter welchen Voraussetzungen ist die Verlesung von Erklärungen eines …
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Dass es hierfür ohne rechtliche Bedeutung ist, ob dem Zeugen vor der Beeidigung seine Aussage noch einmal vorgelesen worden ist, und ob er wegen Verdachts der Begünstigung nach § 60 StPO nicht hätte beeidigt werden dürfen, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl RGSt 25, 31 u 70, 144) und bedarf hier keiner weiteren Darlegung.
- RG, 06.11.1906 - IV 1111/06
1. Ist es zulässig, den Antrag auf Verlesung einer Urkunde um deswillen …
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Er hat demnach seine Tat zum Teil in Z. begangen, womit die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts in Deggendorf begründet wurde (vgl RGSt 39, 258, 263 und RGSt 57, 144, 145). - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
- Dass das Gericht das benutzte Beweismittel, die Zeugenaussage R., nicht ausreichend benutzt und voll ausgeschöpft habe, kann im Revisionsverfahren, wo dies garnicht nachprüfbar ist, nicht geltend gemacht werden (OGHSt 3, 59 und BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]. - BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Die verspätete Kenntnis lässt aber die einmal versäumte Frist des § 25 StPO nicht wieder aufleben (BGHSt 1, 298, 301) [BGH 26.07.1951 - 2 StR 251/51]. - BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52
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Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Eine Verletzung des § 178 Abs. 2 StPO (unterlassene Anordnung einer gerichtlichen Voruntersuchung) kann die Revision nicht begründen (BGHSt 4, 208, 210 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52] im Anschluss an die reichsgerichtliche Rechtsprechung). - BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Die Selbstablehnung des § 30 StPO steht im pflichtgemässen Ermessen jeden Richters; auf ihre Unterlassung lässt sich die Revision nicht stützen (vgl BGH 3 StR 118/52 vom 19 - Dezember 1952). - RG, 07.12.1885 - 2992/85
Genügt die Bezugnahme auf amtliche Verhandlungen in einem Strafbescheide der …
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Erst dadurch, dass ein Prozessbeteiligter bestimmte Schriftstücke aus den Akten mit dem Antrage, sie zu verlesen, bezeichnet, werden diese zu Beweismitteln im Sinne des § 245 StPO (RGSt 13, 158). - RG, 29.06.1920 - IV 427/20
1. Hängt die Rechtsgültigkeit der Ausübung des Richteramts von der Vereidigung …
Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
Die Zugehörigkeit der Schöffen zu einer anderen politischen Partei hätte überdies auch nicht ohne weiteres einen Ablehnungsgrund abgeben können (RGSt 55, 56). - RG, 05.10.1928 - I 740/28
Unter welchen Voraussetzungen kann eine "Verhinderung" (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GVG.) …
- BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70
Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts - …
Darauf, daß ein Richter eine Anzeige nach § 30 StPO unterlassen habe, kann die Revision grundsätzlich nicht gestützt werden (BGH bei Dallinger, MDR 1966, 24, 25; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. Januar 1955 - 1 StR 222/54; vom 19. Dezember 1952 - 3 StR 118/52; vom 9. Juli 1953 - 3 StR 33/53). - BGH, 28.02.1956 - 1 StR 370/55
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Soweit die Revision Verletzung des § 245 StPO behauptet, weil die Strafkammer es unterlassen habe, die in der Hauptverhandlung vorliegenden Akten des Amtsgerichts Reichenhall und der Spruchkammer auszuwerten (B VI 4 a und b RevBegr), scheitert die Rüge schon daran, dass die Verteidigung nicht die Verlesung bestimmter Schriftstücke beantragt hat (vgl RGSt 13, 138; 41, 13; BGH 1 StR 222/54 vom 11. Januar 1955). - BGH, 15.04.1955 - 1 StR 47/55
Rechtsmittel
Abgesehen davon würde ein Verstoss gegen die Vorschrift des § 178 Abs. 2 StPO, wonach unter bestimmten Voraussetzungen auf den Antrag eines Verfahrensbeteiligten eine Voruntersuchung anzuordnen ist, die Revision nicht begründen (BGHSt 4, 208, 210 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52], BGH 1 StR 222/54 vom 11. Januar 1955).
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