Rechtsprechung
| BGH, 11.08.1970 - 1 StR 224/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 des Strafgesetzbuchs (StGB) - Anforderungen an die Intensität des Widerstandleistens des Opfers bei dem Vorwurf der Notzucht - Beeinflussung einer Einzelstrafe durch vorhergegangene Verurteilung in einer anderen Sache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1955 - 1 StR 728/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.08.1970 - 1 StR 224/70
Notzucht kann nur vorsätzlich begangen werden, wobei bedingter Vorsatz genügt; dieser ist gegeben, wenn der Täter mit der Möglichkeit ernsthaften Widerstandes des Opfers rechnet (BGH GA 1956, 316). - BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.08.1970 - 1 StR 224/70
Ein Anzeichen für mangelnde Ernstlichkeit des Widerstandes kann es sein, wenn naheliegende Möglichkeiten, sich zu widersetzen, außer acht gelassen werden; dabei werden allerdings strenge Anforderungen zu stellen sein, da es zum Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 StGB nicht gehört, daß dem Täter jeder nur erdenkliche Widerstand entgegengesetzt wird; vielmehr genügt es zum Begriff der Gewalt, wenn der geleistete (wirkliche, nicht bloß scheinbare) Widerstand dem Täter deutlich macht, daß er nur über ihn hinweg zu seinem Ziel gelangen kann (BGH, Urteil vom 6. März 1956 - 1 StR 19/56).
- BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71
Gewaltbegriff im Sinn des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Erfüllung des …
Zum Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 StGB gehört nicht, daß dem Täter jeder nur erdenkliche Widerstand geleistet wird; es genügt vielmehr, wenn der geleistete Widerstand dem Täter deutlich macht, daß er nur über ihn hinweg zu seinem Ziel gelangen kann (BGH, Urteile vom 6. März 1956 - 1 StR 19/56 - und 11. August 1970 - 1 StR 224/70 -).
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