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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3305
BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85 (https://dejure.org/1985,3305)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1985 - 1 StR 226/85 (https://dejure.org/1985,3305)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1985 - 1 StR 226/85 (https://dejure.org/1985,3305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch durch Revisionsgericht - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verminderte Schuldfähigkeit bei psychischer und physischer Drogenabhängigkeit - Voraussetzungen der Annahme verminderter Schuldfähigkeit als Folge von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85
    Verminderte Schuldfähigkeit als Folge des Betäubungsmittelkonsums ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen; ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84; Urteil vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84).
  • BGH, 28.10.1976 - 2 StR 242/76

    Bedeutung einer Drogenabhängigkeit für die Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85
    Verminderte Schuldfähigkeit als Folge des Betäubungsmittelkonsums ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen; ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84; Urteil vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84).
  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 812/84

    Voraussetzungen an die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85
    Verminderte Schuldfähigkeit als Folge des Betäubungsmittelkonsums ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen; ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84; Urteil vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84).
  • BGH, 16.05.1984 - 2 StR 97/84

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit des Täters von Heroin - Erhebliche …

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 226/85
    Verminderte Schuldfähigkeit als Folge des Betäubungsmittelkonsums ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen; ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76; Urteil vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84; Urteil vom 21. Februar 1985 - 1 StR 812/84).
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1976 - 2 StR 242/76, vom 20. Januar 1982 - 2 StR 622/81, vom 16. Mai 1984 - 2 StR 97/84 , vom 17. Oktober 1984 - 2 StR 505/84 - undvom 2. Juli 1985 - 1 StR 226/85;… vgl. Körner, Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 29 Rdn. 450 sowie Schoreit NStZ 1986, 53, 56).
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