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| BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dauerstraftat - Betrug - Tateinheit - Waffe - Waffenbesitz - Führen einer Waffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89
Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat
Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95
Zwar ist entschieden worden, daß der Erwerb einer Waffe und deren Führen auch bei ununterbrochenem Besitz selbständige Taten sein können (BGHSt 36, 151, 153 f.). - BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, …
Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95
Durch die Dauerstraftat des gleichzeitigen Ausübens der tatsächlichen Gewalt über die Waffe werden diese drei tateinheitlich zusammentreffenden Gesetzesverstöße zugleich mit dem vorangegangenen unerlaubten Erwerb der Waffe zu einer Tat verbunden (vgl. BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1989, 20; BGH NStZ 1984, 171). - BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83
Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen
Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95
Durch die Dauerstraftat des gleichzeitigen Ausübens der tatsächlichen Gewalt über die Waffe werden diese drei tateinheitlich zusammentreffenden Gesetzesverstöße zugleich mit dem vorangegangenen unerlaubten Erwerb der Waffe zu einer Tat verbunden (vgl. BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1989, 20; BGH NStZ 1984, 171).
- BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88
Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der …
Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95
Durch die Dauerstraftat des gleichzeitigen Ausübens der tatsächlichen Gewalt über die Waffe werden diese drei tateinheitlich zusammentreffenden Gesetzesverstöße zugleich mit dem vorangegangenen unerlaubten Erwerb der Waffe zu einer Tat verbunden (vgl. BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1989, 20; BGH NStZ 1984, 171). - BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91
Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände - …
Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95
Der Vortrag, der Angeklagte sei im Verhältnis zu einem Mitangeklagten zu milde bestraft worden, kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (BGH NStZ 1991, 581; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; Zumessungsfehler 1). - BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat - …
Auszug aus BGH, 11.07.1995 - 1 StR 229/95
Der Vortrag, der Angeklagte sei im Verhältnis zu einem Mitangeklagten zu milde bestraft worden, kann grundsätzlich die Revision nicht rechtfertigen (BGH NStZ 1991, 581;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; Zumessungsfehler 1).
- BGH, 18.02.1998 - 1 ARs 1/98
Tatmehrheit zwischen unerlaubtem Erwerb und Ausüben der tatsächlichen Gewalt über …
Das Führen der Waffe (in Tateinheit mit Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Waffe) wiederum könne mit anderen zugleich begangenen Delikten tateinheitlich zusammentreffen, so bei Diebstahl (…Urt. vom 16. August 1983 - 1 StR 486/83), versuchtem Betrug (Urt. vom 11. Juli 1995 - 1 StR 229/95), versuchter Anstiftung zur schweren räuberischen Erpressung (Beschl. vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 310/96) oder unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beschl. vom 4. Mai 1993 - 1 StR 203/93).
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