Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1982 - 1 StR 232/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,8562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich einer Verlesung von Urkunden, die eine Einlassungen des Angeklagten zur Sache enthalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus BGH, 25.05.1982 - 1 StR 232/82
Auf den genauen Wortlaut der früheren Einlassungen kam es nicht an (vgl. BGHSt 11, 159; BGH, Beschl. vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75). - BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen …
Auszug aus BGH, 25.05.1982 - 1 StR 232/82
Auf den genauen Wortlaut der früheren Einlassungen kam es nicht an (vgl. BGHSt 11, 159; BGH, Beschl. vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75).
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an …
Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160 [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57]; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83;… Mayr in KK § 249 Rdn. 2). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung …
Weder § 249 StPO noch § 261 StPO gebietet die Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke; ihr Inhalt kann auch durch andere Beweismittel, insbesondere durch Zeugenaussagen festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urteile vom 25. Mai 1982 - 1 StR 232/82 - und vom 18. Oktober 1983 - 1 StR 449/83;… Mayr in KK § 249 Rdn. 2).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.