Rechtsprechung
| BGH, 20.08.2020 - 1 StR 239/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erfordernis ausreichender Feststellungen zur Tatzeit und zum Vollstreckungsstand früherer Urteile
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 StPO, § 55 Abs 1 StGB
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erfordernis ausreichender Feststellungen zur Tatzeit und zum Vollstreckungsstand früherer Urteile - IWW
- Wolters Kluwer
Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Unterlassene Prüfung der Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem früheren Urteil in die Gesamtfreiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erfordernis ausreichender Feststellungen zur Tatzeit und zum Vollstreckungsstand früherer Urteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 06.12.2019 - 2 KLs 6/17
- LG Halle, 06.12.2019 - 906 Js 2384/15
- BGH, 20.08.2020 - 1 StR 239/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17
Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines …
Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 1 StR 239/20
Dabei ist der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (6. Dezember 2019) maßgebend (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17 Rn. 16). - BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09
Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche …
Auszug aus BGH, 20.08.2020 - 1 StR 239/20
Auch die Verurteilungen des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 29. Juli 2010 und des Amtsgerichts München vom 16. November 2010 waren bereits erledigt und entfalteten daher keine Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09 Rn. 6), die einer möglichen Gesamtstrafenbildung entgegen gestanden hätte.
- BGH, 28.11.2024 - 1 StR 353/24
Geldstrafe (Bestimmung der Tagessatzhöhe auch bei Einbeziehung in eine …
Den Urteilsgründen ist zudem der Vollstreckungsstand - insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Straferlass gemäß § 56g Abs. 1 StGB - nicht zweifelsfrei zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2020 - 1 StR 239/20 Rn. 4). - BGH, 23.02.2022 - 3 StR 15/22
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Mitteilungen zum Vollstreckungsstand; …
Insbesondere hätte mitgeteilt werden müssen, ob die verhängte Bewährungsstrafe etwa durch Straferlass vor der Urteilsverkündung im vorliegenden Verfahren erledigt war und deshalb eine Einbeziehung zu unterbleiben hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2020 - 1 StR 239/20, StV 2021, 20 Rn. 4). - OLG Braunschweig, 25.10.2022 - 1 Ss 25/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von Springmessern
Darauf, dass auch die Prüfung des Amtsgerichts, ob die Indizwirkung ausnahmsweise entkräftet ist, aus den von der Generalstaatsanwaltschaft in der Antragsschrift vom 22. Juli 2022 zutreffend genannten Gründen rechtlicher Nachprüfung nicht standhält und ferner die Urteilsgründe die Erörterung einer etwaigen Gesamtstrafenbildung oder eines Härteausgleichs bzgl. der festgestellten Verurteilung vom 22. Januar 2021 vermissen lassen (vgl. dazu: BGH…, Beschluss vom 4. März 2021, 2 StR 431/20, Rn. 35, juris; BGH, Beschluss vom 20. August 2020, 1 StR 239/20, Rn. 3-4, juris), kam es nach Vorstehendem nicht mehr entscheidend an.
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