Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn: Erreichen der Hoheitsgrenze bzw. Kontrollstelle) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Versuchsbeginn bei Betäubungsmitteleinfuhr mit Kraftfahrzeug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 267 StPO
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Versuchsbeginn bei Betäubungsmitteleinfuhr mit Kraftfahrzeug - IWW
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit der Tatbestandserfüllung der Einfuhr von Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22; StPO § 349 Abs. 2
Vorliegen eines unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit der Tatbestandserfüllung der Einfuhr von Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Versuchsbeginn bei Betäubungsmitteleinfuhr mit Kraftfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Wie weit war es noch zur Grenze?" - das ist die Frage bei versuchter Einfuhr von BtM
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BTM-Einfuhr - und der Versuchsbeginn
Verfahrensgang
- LG München I, 03.02.2016 - 9 KLs 371 Js 227995/14
- BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 287
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem …
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f. und vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92, wistra 1993, 26) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zoll- oder Kontrollstelle; denn zur Ausführung einer Straftat setzt der Täter erst dann unmittelbar im Sinne des § 22 StGB an, wenn er Handlungen vornimmt, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang "unmittelbar zur Tatbestandserfüllung' führen sollen oder die "im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang' mit ihr stehen, wenn er also subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht.An einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang fehlt es deshalb in der Regel, wenn der in einem Kraftfahrzeug befindliche Täter noch einige Kilometer bis zur Grenze zu überwinden hat (BGH, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250 f.).
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung …
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f. und vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92, wistra 1993, 26) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zoll- oder Kontrollstelle; denn zur Ausführung einer Straftat setzt der Täter erst dann unmittelbar im Sinne des § 22 StGB an, wenn er Handlungen vornimmt, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang "unmittelbar zur Tatbestandserfüllung' führen sollen oder die "im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang' mit ihr stehen, wenn er also subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht. - BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92
Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Versuch der …
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f. und vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92, wistra 1993, 26) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zoll- oder Kontrollstelle; denn zur Ausführung einer Straftat setzt der Täter erst dann unmittelbar im Sinne des § 22 StGB an, wenn er Handlungen vornimmt, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang "unmittelbar zur Tatbestandserfüllung' führen sollen oder die "im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang' mit ihr stehen, wenn er also subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht.
- BGH, 04.06.2025 - 2 StR 24/25
Bandenmäßige Einfuhr von Cannabis (Versuch: unmittelbares Ansetzen, Einfuhr in …
Der Versuch der Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug beginnt regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zoll- oder Kontrollstelle (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83, NStZ 1983, 511, und vom 30. Juni 2016 - 1 StR 241/16, StV 2017, 287 Rn. 3, jeweils mwN;… Patzak in Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 666).
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