Rechtsprechung
| BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.07.1960 - 5 StR 255/60
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69
Zwar unterliegt die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird (§ 142 StPO), gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH Urteil vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60); denn das Urteil kann darauf beruhen.Insofern liegt es hier wesentlich anders als in dem vom 5. Strafsenat (Urteil vom 19. Juli 1960 a.a.O.) entschiedenen Fall.
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers
Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69
Wenn nicht besondere Gründe entgegenstehen, soll deshalb dem Angeklagten der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beigeordnet werden (BVerfGE 9, 36, 38) [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvR 449/55]. - BGH, 15.01.1964 - 2 StR 502/63
Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des ursprünglichen Verteidigers - Amtliche …
Auszug aus BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69
Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Verteidiger (BGH Urteil vom 15. Januar 1964 - 2 StR 502/63); seine Erklärung, er habe nur zu einem bestimmten Anwalt Vertrauen, genügt also nicht um darzutun, daß die Bestellung eines jeden anderen Anwalts als fehlerhafte Ausübung des Ermessens im Sinne des § 142 StPO anzusehen sei; vielmehr müßte die Revision dazu vortragen, aus welchen besonderen Gründen der Angeklagte gerade zu dem vom Vorsitzenden ausgewählten Verteidiger kein Vertrauensverhältnis gewinnen könne.
- BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers - …
Auch diese dem Urteil vorausgegangene Entscheidung unterliegt gemäß §§ 305, 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger MDR 1969, 904; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70).Zwar soll sich der Angeklagte in der Regel eines Anwalts seines Vertrauens bedienen können (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 1, 109, 114; BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - bei Dallinger MDR 1969, 903; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 3. Aufl. Rdn. 82).
- BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91
Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann (Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 , vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 und vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 = NJW 1973, 1985). - BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91
Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78
Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe - …
Die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt und ausgewählt wird, unterliegt gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1969, 904; BGH NJW 1973, 1985; BGH, Urteil vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 - Urteil vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 -). - BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70
Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts …
Die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird, unterliegt gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 und 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger, MDR 1969, 903).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".