1Entscheidungen der erkennenden Gerichte, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen nicht der Beschwerde. 2Ausgenommen sind Entscheidungen über Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung, Beschlagnahmen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, das vorläufige Berufsverbot oder die Festsetzung von Ordnungs- oder Zwangsmitteln sowie alle Entscheidungen, durch die dritte Personen betroffen werden.
beschluss § 306Einlegung; Abhilfeverfahren § 307Keine Vollzugshemmung § 308Befugnisse des Beschwerdegerichts § 309Entscheidung § 310Weitere Beschwerde § 311Sofortige Beschwerde § 311aNachträgliche Anhörung des Gegners
Rechtsprechung zu § 305 StPO
1.000 Entscheidungen zu § 305 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
Anspruch auf Terminsverlegung
- BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20 Corona
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem ...
- KG, 25.03.2022 - 2 Ws 3/22
Beiordnung eines Rechtsanwalts für Sicherungsverwahrte in Vollzugsverfahren
- OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20 Corona
Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der ...
- KG, 15.03.2022 - 2 Ws 27/22
Anfechtung der Terminierung
- KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16
Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien
- OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18
Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Abtrennung des Verfahrens über ...
- OLG München, 30.03.2020 - 2 Ws 387/20 Corona
Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Gesundheitsgefahren aufgrund der ...
Zum selben Verfahren:
- LG München II, 27.03.2020 - 1 JKLs 28 Js 12509/19 Corona
Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus im Rahmen der Sitzungspolizei gem. § 176 ...
- LG München II, 27.03.2020 - 1 JKLs 28 Js 12509/19 Corona
- OLG Nürnberg, 13.01.2022 - Ws 1128/21
Beschwerden gegen den festgestellten Prüfungstermin einer Sicherungsverwahrung
Querverweise
Auf § 305 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 7 (Anzeigen und Auskünfte)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 52 (Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen)
Redaktionelle Querverweise zu § 305 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- Vorläufiges Berufsverbot
- § 132a (Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots) (zu § 305 S. 2)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 336 (Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen)