1Entscheidungen der erkennenden Gerichte, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen nicht der Beschwerde. 2Ausgenommen sind Entscheidungen über Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung, Beschlagnahmen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, das vorläufige Berufsverbot oder die Festsetzung von Ordnungs- oder Zwangsmitteln sowie alle Entscheidungen, durch die dritte Personen betroffen werden.
beschluss § 306Einlegung; Abhilfeverfahren § 307Keine Vollzugshemmung § 308Befugnisse des Beschwerdegerichts § 309Entscheidung § 310Weitere Beschwerde § 311Sofortige Beschwerde § 311aNachträgliche Anhörung des Gegners
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Rechtsprechung zu § 305 StPO
1.109 Entscheidungen zu § 305 StPO in unserer Datenbank:
- KG, 15.09.2026 - 5 Ws 87/26
Gerichtliche Überprüfbarkeit der zugrunde liegenden Beschlagnahme während des ...
- OLG Saarbrücken, 01.07.2026 - 1 Ws 72/26
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen gerichtliche Terminierungsentscheidungen im ...
- OLG Saarbrücken, 31.07.2026 - 1 Ws 119/26
Pflichtverteidiger, Rechtsmittel, Ausschluss der sofortigen Beschwerde
- OLG Saarbrücken, 17.08.2026 - 1 Ws 126/26
Verbindungsbeschluss, erkennendes Gericht, erstinstanzliches Verfahren, ...
- OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 7 Ws 296/25
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Terminbestimmung des Vorsitzenden
- OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers und Zeugen gegen den seinen Antrag ...
- KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16
Akteneinsicht im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Versagung der ...
- OLG Celle, 05.03.2026 - 2 Ws 59/26
Einstellung des Verfahrens wegen der dauernden Verhandlungsunfähigkeit eines ...
- OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21 Corona
Pflicht zur Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines Abtrennungsbeschlusses; ...
- OLG Frankfurt, 28.10.2025 - 3 Ws 493/25
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Terminierung der Hauptverhandlung
Querverweise
Auf § 305 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 7 (Anzeigen und Auskünfte)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 52 (Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen)
Redaktionelle Querverweise zu § 305 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- Vorläufiges Berufsverbot
- § 132a (Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots) (zu § 305 S. 2)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 336 (Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen)