1Entscheidungen der erkennenden Gerichte, die der Urteilsfällung vorausgehen, unterliegen nicht der Beschwerde. 2Ausgenommen sind Entscheidungen über Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung, Beschlagnahmen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, das vorläufige Berufsverbot oder die Festsetzung von Ordnungs- oder Zwangsmitteln sowie alle Entscheidungen, durch die dritte Personen betroffen werden.
beschluss § 306Einlegung; Abhilfeverfahren § 307Keine Vollzugshemmung § 308Befugnisse des Beschwerdegerichts § 309Entscheidung § 310Weitere Beschwerde § 311Sofortige Beschwerde § 311aNachträgliche Anhörung des Gegners
Rechtsprechung zu § 305 StPO
1.031 Entscheidungen zu § 305 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 29.03.2023 - 1 ORbs 35 Ss 72/23
Akteneinsicht, Messunterlagen, Einsicht in dem Räumen der Dienststelle
- OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19
Hauptverhandlung in Strafverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags ...
- BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20 Corona
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem ...
- OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20 Corona
Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der ...
- OLG Frankfurt, 29.03.2023 - 7 Ws 45/23
Keine selbstständige Anfechtung der Auswahl des Sachverständigen im ...
- OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21 Corona
Zur Anfechtbarkeit von Abtrennungsentscheidungen
- OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers und Zeugen gegen den seinen Antrag ...
- OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22
Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des ...
- KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16
Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien
- BGH, 02.11.2022 - StB 47/22
Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten; ...
Querverweise
Auf § 305 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- § 7 (Anzeigen und Auskünfte)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 52 (Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen)
Redaktionelle Querverweise zu § 305 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- Vorläufiges Berufsverbot
- § 132a (Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots) (zu § 305 S. 2)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 336 (Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen)