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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,6905
BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66 (https://dejure.org/1966,6905)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1966 - 1 StR 249/66 (https://dejure.org/1966,6905)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 (https://dejure.org/1966,6905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit mit fortgesetzter Untreue - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das …

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Die Rüge ist, entsprechend der Entscheidung des 4. Strafsenats BGHSt 20, 273 ff., begründet.

    Vielmehr mußte dieses dem Angeklagten erneut erteilt werden (§ 25 Abs. 2 und 3 StPO; BGHSt 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; BGHSt 20, 275 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]), wenn dies auch nicht mit den Worten des Gesetzes zu geschehen brauchte.

    Mit "Wiedereintritt in die Beweisaufnahme" - Leitsatz von BGHSt 20, 273 - ist nichts anderes als Wiedereröffnung der Verhandlung gemeint (…vgl. S. 275 a.a.O.).

    Die Grundsatze seines Urteils vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - hat der 4. Strafsenat durch seine oben erwähnte neuere Entscheidung BGHSt 20, 273 stillschweigend aufgegebene - Das Revisionsgericht kann bei der ihm obliegenden Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 308) nicht beurteilen, ob ein erneutes Vorbringen des Angeklagten Erfolg gehabt hätte (RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 276).

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Wegen des Vorhalts von Schriftstücken wird auf BGHSt 11, 159 ff. verwiesen.
  • BGH, 24.03.1959 - 5 StR 27/59

    Unverwertbarkeit eines polizeilichen Geständnisses wegen verbotener …

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Wesentlich war jedenfalls, daß dem Angeklagten noch einmal als letztem Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden mußte (BGHSt 13, 60).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Vielmehr mußte dieses dem Angeklagten erneut erteilt werden (§ 25 Abs. 2 und 3 StPO; BGHSt 13, 53, 59 [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58]; BGHSt 20, 275 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]), wenn dies auch nicht mit den Worten des Gesetzes zu geschehen brauchte.
  • BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Die Anwendbarkeit des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsG ist zu prüfen (BGHSt 11, 102 ff;… - BGH LM Nr. 11 zu § 266 StGB ist überholt: BGH Urt. v. 17. Dezember 1963, 1 StR 481/63, So 2;… Schwarz/Dreher, 28. Aufl., Anm. 8 zu § 266 StGB).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Die Grundsatze seines Urteils vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - hat der 4. Strafsenat durch seine oben erwähnte neuere Entscheidung BGHSt 20, 273 stillschweigend aufgegebene - Das Revisionsgericht kann bei der ihm obliegenden Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 308) nicht beurteilen, ob ein erneutes Vorbringen des Angeklagten Erfolg gehabt hätte (RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 276).
  • BGH, 01.10.1965 - 4 ARs 26/65

    Betrügerisches Erschleichen von Ausfuhrvergütungen und Ausfuhrhändlervergütungen …

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Die Grundsatze seines Urteils vom 1. Oktober 1953 - 4 StR 120/53 - hat der 4. Strafsenat durch seine oben erwähnte neuere Entscheidung BGHSt 20, 273 stillschweigend aufgegebene - Das Revisionsgericht kann bei der ihm obliegenden Zurückhaltung (RGSt 65, 304, 308) nicht beurteilen, ob ein erneutes Vorbringen des Angeklagten Erfolg gehabt hätte (RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 276).
  • RG, 16.11.1925 - II 419/25

    1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des …

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Der Beobachtung besonderer Förmlichkeiten hatte es dazu nicht bedurft (RGSt 59, 420, 421).
  • RG, 05.05.1882 - 887/82

    1. Darf auf Grund des §. 255 St.P.O. der ärztliche Befundbericht über eine …

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    Daß im vorliegenden Fall nicht ausdrücklich wieder in die Beweisaufnahme eingetreten worden war und eine solche nicht mehr stattgefunden hatte (wie z.B. in Fall RGSt 6, 254, 256 ), ist nicht entscheidend.
  • BGH, 28.08.1963 - 2 StR 291/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 26.07.1966 - 1 StR 249/66
    - Die Sachlage in dem von 2. Strafsenat entschiedenen Fall 2 StR 291/63 v. 28. August 1963 (S. 4) war anders.
  • RG, 08.06.1931 - II 511/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann von der Erstreckung der Beweisaufnahme auf …

  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 481/63
  • RG, 24.09.1883 - 2203/83

    Ist §. 257 Abs. 3 St.P.O. eine Rechtsnorm, deren Verletzung zur Aufhebung des …

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …

    Das gilt selbst dann, wenn der Wiedereintritt in die Verhandlung, wie im vorliegenden Fall, nur hinsichtlich eines von mehreren selbständigen Tatvorwürfen erfolgt, die Gegenstand des Verfahrens sind (BGHSt 20, 273, 275 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]; 1 StR 249/66 vom 26. Juli 1966, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 893).

    Richtig ist allerdings, daß das Revisionsgericht ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensmangel nur in besonderen Ausnahmefällen wird ausschließen können (ebenso BGHSt 21, 288, 290 [BGH 08.08.1967 - 1 StR 279/67]; BGH 2 StR 291/63 vom 28. August 1963 S. 3 f;… KMR Müller/Sax 6. Auflage § 258 Anm. 9; OLG Karlsruhe MDR 1966, 948, 949 [OLG Karlsruhe 24.02.1966 - 3 Ss 7/66], Nr. 86; OLG Braunschweig NdsRpfl 1956, 77, 78; OLG Hessen SJZ 1947, 443, 445; vgl. auch BGH 1 StR 249/66 a.a.O. und 4 StR 136/55 vom 26. Mai 1955, S. 4).

  • BGH, 21.12.1966 - 4 StR 404/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Dieser Auffassung hat sich der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - (bei Dallinger in MDR 1966, 893) angeschlossen.

    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte durch neue tatsächliche Ausführungen und Beweisanträge die Lage zu seinen Gunsten verändert hätte (vgl. RGSt 9, 69, 70; BGHSt 20, 273, 276 [BGH 01.10.1965 - 4 StR 351/65]; BGH Urt. v. 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - a.a.O.).

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 473/78

    Mitwirkung eines Hilfsschöffen, statt des Hauptschöffen, an einem Urteil - …

    Im Gegensatz zu den Fällen, die den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 1966 - 1 StR 249/66 - (= MDR 1966, 893) und vom 21. Dezember 1966 - 4 StR 404/66 - zugrunde lagen, hatte hier die Staatsanwaltschaft zwischen dem letzten Wort des Angeklagten und der Urteilsverkündung keine Ausführungen mehr zur Frage der vorläufigen Einstellung gemacht, sondern ihren Antrag bereits in einer der früheren Sitzungen gestellt (Bl. 64 in Bd. IV).
  • BGH, 07.11.1972 - 5 StR 536/72

    Revision in Strafsachen - Pflicht zur Erteilung des letzten Worts an den …

    Das hätte nach dem Antrage der Staatsanwaltschaft geschehen müssen Indem ihn das Gericht entgegennahm, um seine Entscheidung darauf zu stützen, hatte es die Verhandlung wieder eröffnet, mußte also dem Angeklagten von neuem das letzte Wort erteilen (BGHSt 20, 273; 1 StR 249/66 vom 26. Juli 1966, mitgeteilt in MDR 1966, 893 mit Rechtsprechungshinweisen).
  • BGH, 19.09.1969 - 1 StR 340/69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Dem Angeklagten hätte daher erneut das "letzte Wort" erteilt werden müssen (BGHSt 20, 273; BGH Urteil vom 26.7.1966 - 1 StR 249/66 bei Dallinger MDR 1966, 893).
  • BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67

    Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz

    Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass nur noch die Frage einer teilweisen Einstellung nach § 153 StPO oder einer Beschränkung des Schuldvorwurfes nach § 154 a StPO erörtert wird (BGHSt 20, 273; Urteile vom 26.Juli 1966 - 1 StR 249/66 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1966, 893 - und vom 21.Dezember 1966 - 4 StR 404/66 -).
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