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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.08.2022

Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2022 - 1 StR 252/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26128
BGH, 23.08.2022 - 1 StR 252/22 (https://dejure.org/2022,26128)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2022 - 1 StR 252/22 (https://dejure.org/2022,26128)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2022 - 1 StR 252/22 (https://dejure.org/2022,26128)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 403 Abs. 1 StPO
    Adhäsionsverfahren

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2022 - 4 StR 493/21

    Adhäsionsausspruch (Begründungsanforderungen: immaterielle Schäden, …

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 252/22
    Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgelds davon alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 StR 493/21 - Rn. 3).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens scheidet aus (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 StR 493/21 -, Rn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 23.03.2022 - 4 StR 363/21

    Teileinstellung bei mehreren Taten; Adhäsionsentscheidung (Prozesszinsen)

    Auszug aus BGH, 23.08.2022 - 1 StR 252/22
    Damit hat die Strafkammer gegen das vom Revisionsgericht zu prüfende Verbot in § 308 Abs. 1 ZPO verstoßen, einer Partei etwas zuzusprechen, was sie nicht beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 4 StR 363/21 -, Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2026 - 18 U 92/24
    Denn nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes sei es geboten, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Anspruchs aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (BGH VersR 2004, 1334;… NJW 2015, 1252 Rn. 8;… NJW-RR 2018, 1426 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 23.08.2022 - 1 StR 252/22, BeckRS 2022, 25298).
  • BGH, 27.09.2023 - 2 StR 163/23

    Adhäsionsverfahren (Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz im …

    c) Schließlich verletzt die Adhäsionsentscheidung § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. zu dessen Geltung im Adhäsionsverfahren BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 1 StR 252/22), soweit festgestellt ist, dass "die Hauptsacheforderungen bezüglich der Nebenklägerin N. M. sowohl hinsichtlich des Zahlungs- als auch Feststellungausspruchs aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen herrühren", denn einen solchen Antrag hat die Nebenklägerin N. M. ? anders als ihre Schwester - nur in Bezug auf die Feststellung der Ersatzpflicht des Angeklagten für zukünftig entstehende Schäden materieller oder immaterieller Art und mithin nicht in Bezug auf die Schmerzensgeldforderung gestellt.
  • LG Frankfurt/Main, 10.05.2024 - 33 O 110/17

    Kran stürzt um: Wer haftet?

    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes werden mit dem Schmerzensgeld sämtliche Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (vgl. BGH Beschl. v. 23.8.2022 - 1 StR 252/22, BeckRS 2022, 25298 Rn. 3).
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   BGH, 01.08.2022 - 1 StR 252/22   

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https://dejure.org/2022,54950
BGH, 01.08.2022 - 1 StR 252/22 (https://dejure.org/2022,54950)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2022 - 1 StR 252/22 (https://dejure.org/2022,54950)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2022 - 1 StR 252/22 (https://dejure.org/2022,54950)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2026 - 18 U 92/24
    Denn nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes sei es geboten, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Anspruchs aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (BGH VersR 2004, 1334;… NJW 2015, 1252 Rn. 8;… NJW-RR 2018, 1426 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 23.08.2022 - 1 StR 252/22, BeckRS 2022, 25298).
  • LG Frankfurt/Main, 10.05.2024 - 33 O 110/17

    Kran stürzt um: Wer haftet?

    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes werden mit dem Schmerzensgeld sämtliche Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (vgl. BGH Beschl. v. 23.8.2022 - 1 StR 252/22, BeckRS 2022, 25298 Rn. 3).
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