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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1968 - 1 StR 254/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,3415
BGH, 09.07.1968 - 1 StR 254/68 (https://dejure.org/1968,3415)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1968 - 1 StR 254/68 (https://dejure.org/1968,3415)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1968 - 1 StR 254/68 (https://dejure.org/1968,3415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen im Ausland - Ladung eines Zeugen in Kanada

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 254/68
    Diese Frage hat das Landgericht nicht geprüft, geschweige denn einen Versuch unternommen, den Zeugen zu einem Erscheinen in der Hauptverhandlung zu veranlassen (vgl. dazu das zu § 251 StPO ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs MDR 1968, 600 Nr. 95).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 254/68
    Eine Ausnahme gilt dann, wenn nur das Verhör vor dem erkennenden Gericht zur Erforschung der Wahrheit dienlich ist (BGHSt 13, 300, 302) [BGH 29.10.1959 - 1 StR 432/59].
  • BGH, 20.11.1952 - 5 StR 733/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1968 - 1 StR 254/68
    Dieser hätte - bei Zustimmung des Zeugen - auch eine eidliche Vernehmung durchführen können Grützner a.a.O.); nach dem Inhalt der Aussage hätte das Landgericht entscheiden können, ob es eine Vernehmung in der Hauptverhandlung für erforderlich hielt (vgl. BGH Urteil vom 20. November 1952 - 5 StR 733/52).
  • BGH, 22.09.1970 - 1 StR 299/70

    Voraussetzungen einer Zeugenvernehmung im Ausland - Zulässigkeit der Mitteilung …

    Die Frage, ob ein ausländischer Zeuge, der es ungeachtet aller Bemühungen um seine Herbeischaffung endgültig ablehnt, sich von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen, als "unerreichbar" im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO anzusehen ist, hat der Tatrichter unter besonderer Berücksichtigung seiner Aufklärungspflicht nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden; dabei ist er nicht gehindert, auch auf die Bedeutung der erwarteten Aussage an sich und auf die mögliche Herabminderung ihres Wertes durch die besonderen Umstände einer kommissarischen Vernehmung Bedacht zu nehmen (vgl. BGHSt 13, 300 -= BGH LM StPO § 244 Abs. 3 - Nr. 16 mit Anm. Geier; BGHSt 22, 118; BGH Urteil vom 9. Juli 1968 - 1 StR 254/68).
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