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| BGH, 16.06.1959 - 1 StR 261/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1500 (Ls.)
- MDR 1959, 772
- JR 1959, 427
Wird zitiert von ... (4)
- LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22
Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna
* Die obergerichtliche Rechtsprechung hat allerdings in einigen wenigen Entscheidungen hierzu ergänzend festgestellt, dass das allgemeine Strafrecht anzuwenden sei, wenn die sittliche und geistige Entwicklung eines Heranwachsenden auf der Stufe eines Jugendlichen wegen Schwachsinns abgeschlossen sei (BGH, Urteil vom 16.06.1959, MDR 1959, 772, Nr. 109 = NJW 1959, 1500; BGH, Urteil vom 16.01.1968, BGHSt 22, 41/43). - BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative …
Soweit in der einschlägigen Literatur (…vgl. u.a. Eisenberg JGG 10. Aufl. § 106 Rdn. 3;… Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 106 JGG Rdn. 8;… Ostendorf JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 3;… Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 10) für die Gegenmeinung die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 16. Juni 1959 - 1 StR 261/59 (= BGH LM Nr. 10 zu § 105 JGG = NJW 1959, 1500 nur Leitsatz) und des 4. Strafsenates vom 19. August 1960 - 4 StR 182/60 (= MDR 1960, 938) angeführt werden, so befassen sich diese nicht mit (einer weiteren Strafrahmenverschiebung gemäß) § 106 JGG. - BGH, 16.01.1968 - 1 StR 604/67
Revisionsrechtliche Beanstandung der Nichtanwendung des § 105 …
Der erkennende Senat hat diese Auffassung bereits im Urteil vom 16. Juni 1959 (LM JGG § 105 Nr. 10 = MDR 1959, 772 Nr. 109) vertreten, mit dem er eine tatrichterliche Entscheidung bestätigte. - KG, 14.10.2009 - 1 Ss 387/09 Eine solche Annahme der "Entwicklungsunfähigkeit" ist allerdings auf besondere Ausnahmefälle beschränkt (vgl. BGH NStZ 2004, 294, 296; 2002, 204, 206;… Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl., § 105 Rdnr. 13;… Eisenberg, JGG 13. Aufl., § 105 Rdnr. 27) und kommt insbesondere bei Heranwachsenden in Betracht, bei denen der Reifeverzögerung medizinische oder psychische Ursachen (etwa angeborener Schwachsinn: vgl. BGHSt 22, 41ff.; BGH MDR 1959, 772) zugrunde liegen.
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