Rechtsprechung
| BGH, 04.07.2007 - 1 StR 267/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet mit der Maßgabe des Entfallens eines Teils des Schuldspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14
Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung
Insoweit kann der Senat jedoch in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO für diesen Fall die Einzelstrafe auf eine Freiheitsstrafe von vier Monaten festsetzen: Wie die vom Landgericht für vergleichbare Taten des Angeklagten verhängten Strafen zeigen, hätte es - wäre ihm der Rechtsfehler nicht unterlaufen - jedenfalls eine Einzelstrafe in dieser Höhe verhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 1 StR 267/07, juris). - BGH, 03.05.2018 - 3 StR 153/18
Konkurrenzrechtliche Verdrängung der vollendeten Bedrohung durch die versuchte …
Der Unrechtsgehalt der konkreten Tatumstände bleibt hier von der Änderung des Schuldspruchs nach Konkurrenzgesichtspunkten unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 1 StR 267/07, juris; ferner BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342).
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