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| BGH, 29.09.1964 - 1 StR 270/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer nicht angeklagten und bereits verjährten Strafverfolgung bei der Beurteilung des Verhaltens des Angeklagten - Feststellungen zum Vorliegen einer Vermögensverfügung - Urkundenqualität von Rechnungsdurchschriften - Feststellungen bezüglich des ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55
FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; § …
Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 270/64
Sonst hat das Landgericht seine Meinung, daß der Angeklagte sich des in Tateinheit mit fortgesetzter Untreue (vgl. BGHSt 8, 254, 260) begangenen fortgesetzten Betruges schuldig gemacht habe, rechtsfehlerfrei begründet. - BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 270/64
Damit erfüllten diese Schriftstücke alle Merkmale des Urkundenbegriffs im Sinne des § 267 StGB (vgl. RG JW 1937, 2902 Nr. 9; 1938, 1161 Nr. 8; BGHSt 2, 35, 37 f). - BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 270/64
Einen Irrtum über den Aussteller der Rechnungsdurchschläge hat der Beschwerdeführer weder erregt noch aufrechterhalten; er hat daher durch deren Abänderung keine unechten Urkunden hergestellt (BGHSt 9, 44).
- BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70
Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen …
Sie weist vor allem - anders als etwa die Durchschrift (RG JW 1937, 2902 Nr. 9; JW 1938, 1161 Nr. 8; BGHSt 2, 35, 37 [BGH 06.11.1951 - 2 StR 178/51]; BGH, Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 270/64) - ihren Aussteller nicht aus.
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