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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7732
BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93 (https://dejure.org/1993,7732)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 1 StR 271/93 (https://dejure.org/1993,7732)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93 (https://dejure.org/1993,7732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines tschechischen Staatsbürgers in Deutschland wegen in Österreich begangener Taten - Bestehen eines Prozesshindernisses bei fehlender Feststellung der Möglichkeit der Auslieferung des ausländischen Täters an seinen Heimatstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.07.1985 - 2 StR 368/85

    Geltung des deutschen Strafrechts für die Tat eines Ausländers im Ausland - …

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 1 StR 271/93
    Sie hat jedoch - worauf die Revision zu Recht hinweist - nicht bedacht, daß vor einer Verurteilung des Angeklagten durch ein deutsches Gericht auch die Frage einer Auslieferung an die tschechische Republik hätte geklärt werden müssen (BGH NStZ 1985, 545).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Rn. 18 c) Es steht auch - ohne daß geklärt werden muß, ob der Angeklagte nur Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina oder auch der Bundesrepublik Jugoslawien ist - zur Gewißheit des Senats fest, daß der Angeklagte weder an den Tatortstaat noch an seinen Heimatstaat ausgeliefert wird oder werden kann (BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1 und Verfahrenshindernis 1; BGH NStZ 1985, 545; BGH NJW 1991, 3104).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und …

    Andernfalls ist festzustellen, ob eine Auslieferung in den Tatort- oder Heimatstaat nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB in Betracht kommt; deutsches Strafrecht kann dann erst Anwendung finden, wenn feststeht, daß eine Auslieferung ausscheidet (BGHSt 18, 283, 286f.; BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Das Gericht hat sich um die Beseitigung des dargelegten Hindernisses zu bemühen (vgl. BGHSt 18, 283, 286 ff.; BGH NStZ 1985, 545; BGH, Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93; OLG Karlsruhe Justiz 1963, 304 f.; vgl. ferner BGH NJW 1991, 3104 [BGH 17.05.1991 - 2 StR 183/90]).
  • BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen …

    Der Verfahrensmangel nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist behebbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 StR 271/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1;… Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 681/94, BGHR aaO Verfahrenshindernis 1).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter …

    Etwas anderes kann dagegen bei sonstigen Verfahrenshindernissen gelten: Fehlt eine Prozeßvoraussetzung, wird das angefochtene Urteil regelmäßig insgesamt - einschließlich der Feststellungen - aufgehoben (vgl. u.a. bei Fehlen der Anklage: Beschluß vom 27. Mai 1992 - 2 StR 94/92; Beschluß vom 14. Mai 1991 - 2 StR 158/91; bei Fehlen des Eröffnungsbeschlusses: Beschluß vom 13. Februar 1991 - 2 StR 30/91; bei Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit: BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1), weil in diesen Fällen das Gericht von vornherein gehindert ist, bindende Feststellungen zu treffen (BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 1).
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