Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
1. Abschnitt - Das Strafgesetz (§§ 1 - 12) |
1. Titel - Geltungsbereich (§§ 1 - 10) |
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) vom 24.08.2004
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
Rechtsprechung zu § 7 StGB
430 Entscheidungen zu § 7 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ...
- OLG Hamm, 19.03.2020 - 4 RVs 25/20
Deutsches Strafrecht; Geltung für Auslandstaten; Befassungsverbote; ...
- OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19
Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher ...
- OLG Hamm, 01.03.2018 - 1 RVs 12/18
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf eine im Ausland begangene, über das ...
- KG, 24.03.2006 - 4 Ws 52/06
Hehlerei als Auslandstat: Ort des Erfolgseintritts als Tatort; Anwendbarkeit ...
- BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich Anwendbarkeit des deutschen ...
- OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22
- OLG Karlsruhe, 23.10.2018 - Ausl 301 AR 110/18
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an den EU-Mitgliedstaat ...
- BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer ...
- OLG Hamm, 12.11.2019 - 2 Ws 146/19
Keine Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei zu prüfender Auslieferung
§ 7 StGB in Nachschlagewerken
- § 7 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Auslandsgeltung des Strafrechts
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 7 StGB:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153c I Nr. 1 (Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten)