Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
1. Abschnitt - Das Strafgesetz (§§ 1 - 12) |
1. Titel - Geltungsbereich (§§ 1 - 10) |
Zitiervorschläge
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Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.
§ 1Keine Strafe ohne Gesetz
§ 2Zeitliche Geltung
§ 3Geltung für Inlandstaten
§ 4Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
§ 5Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
§ 6Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
§ 7Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
§ 8Zeit der Tat
§ 9Ort der Tat
§ 10Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Rechtsprechung zu § 10 StGB
12 Entscheidungen zu § 10 StGB in unserer Datenbank:
- LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
- VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007
Unselbständige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung kein ...
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 61/21
Straf- und Zahlungsdienstrechtliche Beurteilung des Hawala-Finanzsystems
- LAG Hessen, 18.05.2021 - 8 Sa 1393/19
Anforderungen an die Dokumente im elektronischen Rechtsverkehr Tarifliche ...
- LG Marburg, 21.06.2011 - 7 StVK 282/11
Beendigung der Sicherungsverahrung aufgrund Urteil des BVerfG vom 04.05.2011 - ...
- OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 2 Ss 225/99
Unterbringung eines Jugendlichen
- OLG Koblenz, 24.11.1981 - 12 W 505/81
Versorgungsausgleich; Erstattung; Beitrag; Tod; Dritter; Erbe
- BayObLG, 26.06.1991 - RReg. 1 St 119/91
Anwendbarkeit des § 60 StGB im Jugendstrafrecht
- OLG Oldenburg, 30.04.1982 - 2 Ws 158/82
Erforderlichkeit eines Ausspruchs im Urteil für die Anrechnung einer im Ausland ...
- OG DDR, 30.09.1975 - 5 Zst 10/75
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 10 StGB:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Anwendungsbereich
- §§ 1 ff. (Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich)