Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
1. Abschnitt - Das Strafgesetz (§§ 1 - 12) |
1. Titel - Geltungsbereich (§§ 1 - 10) |
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
(2) 1Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. 2Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.
Rechtsprechung zu § 9 StGB
428 Entscheidungen zu § 9 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22
Strafverfahren: Vorliegen einer Inlandstat
- OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18
Mehrfaches Gebrauchmachen derselben Urkunde gegenüber unterschiedlichen ...
- BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens; ...
- BGH, 26.07.2018 - 3 StR 627/17
Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 26.07.2018 - 3 StR 626/17
Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer ...
- BGH, 26.07.2018 - 3 StR 626/17
- OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen
- OLG Hamm, 01.03.2018 - 1 RVs 12/18
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf eine im Ausland begangene, über das ...
- BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17
Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden ...
- OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19
Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher ...
- BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14
Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 9 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 91a (Anwendungsbereich)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtsstand
- § 7 (Gerichtsstand des Tatortes)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153c III (Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) (zu § 9 II)