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   OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20, 2 Ws 485/20   

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https://dejure.org/2020,33430
OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20, 2 Ws 485/20 (https://dejure.org/2020,33430)
OLG München, Entscheidung vom 25.05.2020 - 2 Ws 483/20, 2 Ws 485/20 (https://dejure.org/2020,33430)
OLG München, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 2 Ws 483/20, 2 Ws 485/20 (https://dejure.org/2020,33430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9, § 16; StGB § 9 Abs. 1, § 77 Abs. 1; UrhG § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 u. Abs. 3, § 17 Abs. 1, § 19a, § 106; ZPO § 32
    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 88/14

    Tatort beim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Für den Tatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) hat der BGH ein abstraktes Gefährdungsdelikt angenommen und einen zum Tatbestand gehörenden Erfolg im Inland - trotz der insoweit bestehenden Möglichkeit des Aufrufs dieser Inhalte im Internet - verneint (BGH NStZ 2015, 81).

    Selbst wenn man dabei § 9 Abs. 1 Var. 3 StGB nicht ganz eng auf Erfolgsdelikte i. S. der gängigen Abgrenzung zwischen Erfolgsund Tätigkeitsdelikten beschränke, fordere der Begriff des Erfolges doch jedenfalls "eine von der tatbestandsmäßigen Handlung räumlich und/oder zeitlich abtrennbare Außenweltsveränderung" (BGH NStZ 2015, 81, Rn 8; Kudlich/Berberich, NStZ 2019, 633, beckonline).

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    b) Allerdings wird diese eng am Wortlaut des § 9 Abs. 1 StGB gefundene Auslegung im Bereich der Gefährdungsdelikte weiter ausdifferenziert (vgl. Busching, Der Begehungsort von Äußerungsdelikten im Internet, MMR 2015, 295; Kudlich/Berberich, Abstrakte Gefährdungsdelikte im Internet und die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts, NStZ 2019, 633; BGH, MMR 2001, 228).

    Für abstraktkonkrete Gefährdungsdelikte soll ein Erfolg im Sinne von § 9 StGB dort eintreten, wo die konkrete Tat ihre Gefährlichkeit im Hinblick auf das im Tatbestand umschriebene Rechtsgut entfalten kann (zum Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB, BGH, MMR 2001, 228).

  • OLG Hamm, 15.05.2014 - 22 U 60/13

    Keine Erschöpfung an digitalen Kopien von E-Books und Hörbüchern

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Dies wird beispielsweise durch die Weitergabe eines digitalisierten Werkes auf einem USB-Stick oder einer gefälschten DVD erfüllt, während das Zurverfügungstellen von Dateien mit geschützten Werken über das Internet als öffentliche Wiedergabe (dazu sogleich) anzusehen ist (BeckOK UrhR/Sternberg-Lieben, 26. Ed. 15.10.2019, UrhG § 106, Rn 25; OLG Hamm NJW 2014, 3659; Schapiro in Bräutigam/Rücker, E-Commerce, 1. Aufl. 2017, Teil 6, Abschn. C Rn 32).
  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Der Senat verkennt nicht, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit nach - jedenfalls derzeit noch - herrschender Meinung bei Urheberrechtsverletzungen - soweit sich die Klage nicht gegen natürliche Personen richtet (§ 104a UrhG) - im Internet von einem "fliegenden Gerichtsstand" gem. § 32 ZPO ausgegangen wird, weil die Abrufbarkeit an jedem Ort als zuständigkeitsbegründend angesehen wird (LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124; LG Hamburg BeckRS 2015, 18942; EuGH GRUR 2015, 296; OLG München, GRUR-RR 2013, 388; vgl. a. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 104a Rn. 1-5; einschränkend für andere Rechtsverletzungen im Internet LG Köln BeckRS 2019, 7732; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 UWG, Rn 75 ff.).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Zu einer strafbaren Handlung wird dies erst dann, wenn eine pönalisierte Handlung (z.B. Verbreitung) in Deutschland erfolgt (vgl. "Bauhausstilmöbel"-Fall, BGH Urt. v. 11.10.2012 - 1 StR 213/10, BeckRS 2012, 23985; Pfaffendorf, NZWiSt 2012, 377).
  • OLG München, 01.06.2017 - 29 U 2554/16

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung einer Testversion und

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Zur Tatbestandserfüllung ist insbesondere nicht erforderlich, dass das geschützte Werk im Internet tatsächlich wahrgenommen wird, sodass auch die schwere Auffindbarkeit im Internet die Tatbestandserfüllung nicht hindert (vgl. hierzu auch OLG München, BeckRS 2017, 114707, Rn 44ff.).
  • AG Leipzig, 21.12.2011 - 200 Ls 390 Js 184/11

    KINO.TO

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Da ausweislich der Schilderung in der Anklageschrift die urheberrechtlich geschützten Werke tatsächlich auf der von den Angeschuldigten bereitgestellten und betriebenen Internet-Plattform "www.....xx" als Dateien hinterlegt waren, stellt sich vorliegend die im Fall von "kino.to" aufgetretene rechtliche Problematik im Falle eines Verlinkens auf andere Internetseiten nicht (AG Leipzig, BeckRS 2012, 6777; Reinbacher NStZ 2014, 57).
  • LG Hamburg, 19.06.2015 - 308 O 161/13

    Internationale Zuständigkeit: Inlandszuständigkeit bei grenzüberschreitender

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Der Senat verkennt nicht, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit nach - jedenfalls derzeit noch - herrschender Meinung bei Urheberrechtsverletzungen - soweit sich die Klage nicht gegen natürliche Personen richtet (§ 104a UrhG) - im Internet von einem "fliegenden Gerichtsstand" gem. § 32 ZPO ausgegangen wird, weil die Abrufbarkeit an jedem Ort als zuständigkeitsbegründend angesehen wird (LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124; LG Hamburg BeckRS 2015, 18942; EuGH GRUR 2015, 296; OLG München, GRUR-RR 2013, 388; vgl. a. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 104a Rn. 1-5; einschränkend für andere Rechtsverletzungen im Internet LG Köln BeckRS 2019, 7732; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 UWG, Rn 75 ff.).
  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Der Senat verkennt nicht, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit nach - jedenfalls derzeit noch - herrschender Meinung bei Urheberrechtsverletzungen - soweit sich die Klage nicht gegen natürliche Personen richtet (§ 104a UrhG) - im Internet von einem "fliegenden Gerichtsstand" gem. § 32 ZPO ausgegangen wird, weil die Abrufbarkeit an jedem Ort als zuständigkeitsbegründend angesehen wird (LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124; LG Hamburg BeckRS 2015, 18942; EuGH GRUR 2015, 296; OLG München, GRUR-RR 2013, 388; vgl. a. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 104a Rn. 1-5; einschränkend für andere Rechtsverletzungen im Internet LG Köln BeckRS 2019, 7732; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 UWG, Rn 75 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 6 S 3/12

    Örtliche Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing

    Auszug aus OLG München, 25.05.2020 - 2 Ws 483/20
    Der Senat verkennt nicht, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit nach - jedenfalls derzeit noch - herrschender Meinung bei Urheberrechtsverletzungen - soweit sich die Klage nicht gegen natürliche Personen richtet (§ 104a UrhG) - im Internet von einem "fliegenden Gerichtsstand" gem. § 32 ZPO ausgegangen wird, weil die Abrufbarkeit an jedem Ort als zuständigkeitsbegründend angesehen wird (LG Frankfurt NJOZ 2012, 2124; LG Hamburg BeckRS 2015, 18942; EuGH GRUR 2015, 296; OLG München, GRUR-RR 2013, 388; vgl. a. Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, 5. Aufl. 2019, UrhG § 104a Rn. 1-5; einschränkend für andere Rechtsverletzungen im Internet LG Köln BeckRS 2019, 7732; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, UWG, 4. Aufl. 2016, § 14 UWG, Rn 75 ff.).
  • LG Köln, 26.02.2019 - 28 O 359/18
  • VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 212-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den die Fortdauer einer

    Mit seiner am 10. Dezember 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den die Fortdauer seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnenden Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 3. September 2020 (I StVK 332/20) und gegen den seine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verwerfenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. November 2020 (2 Ws 485/20), dem Beschwerdeführer und dessen Verfahrensbevollmächtigten jeweils zugegangen am 11. November 2020.
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