Rechtsprechung
| BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 212 StGB; § 211 StGB; § 17 JGG; § 15 StGB
Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe: subjektive Verwerflichkeit, erschöpfende Würdigung, Anzeigeerstattung, Gleichgültigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bezüglich der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 2 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 StPO
Strafurteil wegen Mordes: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bezüglich der Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe - Wolters Kluwer
Verneinung der Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe aufgrund einer Tendenz zur narzisstischen Selbstaufblähung des Täters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
Verneinung der Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe aufgrund einer Tendenz zur narzisstischen Selbstaufblähung des Täters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Offene Heimtücke? Ja das geht…
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zum Unvermögen mordmerkmalsspezifischer Motivationsbeherrschung bei (normalpsychologisch) nicht erklärbarem exzeptionellen Anerkennungsbedürfnis (Prof. Dr. Ulrich Eisenberg; HRRS 1/2012, 23-27)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 16.12.2010 - 3 KLs 46 Js 3954/10
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
- BGH, 02.05.2012 - 1 StR 273/11
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (12)
- BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01
Grundlose Tötung als Mord
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Ein Beweggrund ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist (BGHSt 35, 116; 47, 128 mwN).Eine solche Einstellung stellt einen niedrigen Beweggrund dar, wenn der Täter meint, nach eigenem Gutdünken über das Leben des Opfers verfügen zu können (BGHSt 47, 128;… BGHR aaO niedrige Beweggründe 44).
- BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02
Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg- …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Es reicht aus, wenn der Täter sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535). - BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84
Zeitpunkt der Arglosigkeit
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Das Opfer muss gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (BGHSt 32, 382).
- BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Ein Beweggrund ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist (BGHSt 35, 116; 47, 128 mwN). - BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 mwN). - BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15). - BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09
Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Die Anzeigeerstattung als Tötungsmotiv ist hier ebenfalls als auf tiefster Stufe stehend anzusehen wegen des krassen Missverhältnisses zwischen Anlass und Tat (BGH NStZ-RR 2010, 175). - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86
Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15). - BGH, 07.09.1993 - 5 StR 455/93
Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit dem nur im letzten Gewaltakt …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Darauf, ob der Angeklagte seine Motive selbst als "niedrig" bewertete, kommt es nicht an (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 27). - BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat - …
Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
Daraus könnte zu entnehmen sein, dass S. die Tötung des Opfers als Bestrafung für die Anzeige bei der Polizei billigte und sich dieses Motiv zu eigen machte (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 359/93; BGH NStZ 1996, 384). - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86
Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz …
- BGH, 07.07.1993 - 5 StR 359/93
Unbegründetheit einer Revision - Zu eigen machen rassistischer Beweggründe …
- LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22
Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna
Rn. 1545 Dieser Überzeugung der Kammer steht schließlich nicht die anerkannte Rechtsprechung entgegen, dass Arglosigkeit auch vorliegen kann, wenn der Täter dem Opfer zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und unmittelbarem Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit der Abwehr bleibt (vgl. (BGH, Urteil vom 19.10.2011 - 1 StR 273/11; BGH, Urteil vom 16.02.2012 - 3 StR 346/11;… Fischer, a.a.O., 211 Rn 35 c). - BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20
Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; …
Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 12. Februar 2009 ? 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11, juris Rn. 24; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233). - LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20
Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta
Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).
- BGH, 30.03.2022 - 5 StR 358/21
Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: BGH …
Dies würde die Annahme niedriger Beweggründe nahelegen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617; vom 28. November 2018 - 5 StR 379/18, NStZ 2019, 206, 207;… vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11 Rn. 11; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11; vom 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273, 275;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 95 ff.). - BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14
Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: …
a) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter diese in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. Februar 2009 - 4 StR 529/08, NStZ 2009, 264; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 (juris Rn. 24); vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233). - BGH, 24.05.2012 - 4 StR 62/12
Mord aus niedrigen Beweggründen und Verdeckungsabsicht nach schwerem sexuellen …
Der Bundesgerichtshof nimmt bei Tötungen aus nichtigem, nicht nachvollziehbarem Anlass - etwa aus Wut und Verärgerung - besonders verwerfliche Tötungsmotive im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB an, wenn die zugrunde liegenden Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284, 285 mwN; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11). - BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
Heimtückemord: Arglosigkeit des flüchtenden Opfers nach erster Angriffsbewegung …
Insbesondere hat es auch nicht feststellen können, dass der Angeklagte N. S. der Auffassung gewesen sei, man brauche keinen Grund, um einen Menschen zu töten, was ebenfalls einen niedrigen Beweggrund darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 mwN). - LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21
Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von …
Das Mordmerkmal des sonstigen niedrigen Beweggrundes ergibt sich aus einer Würdigung sämtlicher Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgeschichte und des Anlasses der Tat, des unmittelbar vorherrschenden Tatmotivs und des Verhaltens des Tatopfers sowie der Lebensumstände des Täters und seiner Persönlichkeit (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 1 StR 273/11; 1 StR 150/19). - BGH, 20.05.2021 - 6 StR 142/20
Mord (niedrige Beweggründe: keine verständliche Reaktion; Ehrenkodex; …
Das damit bestehende eklatante Missverhältnis zwischen Anlass und Tat ist als sittlich besonders verwerflich zu qualifizieren (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11; vom 27. Januar 1956 - 2 StR 432/55, BGHSt 9, 180, 183). - BGH, 04.03.2020 - 1 StR 32/20
Heimtückemord (Arglosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Auftreten des …
Mithin stehen Abwehrversuche, die der überraschte und in seinen Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkte Geschädigte erst im letzten Moment unternehmen kann, in solchen Konstellationen der Annahme von Heimtücke nicht entgegen (…BGH, Urteile vom 3. September 2015 - 3 StR 242/15 Rn. 10; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 Rn. 23;… vom 3. September 2002 - 5 StR 139/02 Rn. 6 f. …und vom 16. Juni 1999 - 2 StR 68/99 Rn. 5;… Beschlüsse vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18 Rn. 4;… vom 28. Juni 2016 - 3 StR 120/16 Rn. 11 f. …und vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16 Rn. 10 f.). - BGH, 24.01.2024 - 1 StR 363/23
Mord (Heimtücke: Voraussetzungen; niedrige Beweggründe: erforderliche …
- LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
- LG Kiel, 08.02.2012 - 8 Ks 11/11
27 Jahre nach der letzten Tat: Lebenslange Haft für Serienmörder
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Rechtsprechung
| BGH, 02.05.2012 - 1 StR 273/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 51 RVG
Zusätzliche Pauschgebühr (Revisionsverhandlung; Hinzurechnung der Umsatzsteuer) - Burhoff online
Pauschgebühr, BGH
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Pflichtverteidigergebühr: Pauschgebühr für Vorbereitung und Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung bei besonderer Verfahrensschwierigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 RVG, Nr 4132 RVG-VV
Pflichtverteidigergebühr: Pauschgebühr für Vorbereitung und Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung bei besonderer Verfahrensschwierigkeit - Wolters Kluwer
Bewilligung einer Pauschgebühr i.H.v. 1300 Euro anstelle der gesetzlichen Gebühr für die Revisionshauptverhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de
RVG Nr. 4132 VV; RVG § 51
Bewilligung einer Pauschgebühr i.H.v. 1300 Euro anstelle der gesetzlichen Gebühr für die Revisionshauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der BGH und die Pauschgebühr; oder: "Der Papst, der trommelt”
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 16.12.2010 - 3 KLs 46 Js 3954/10
- BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11
- BGH, 02.05.2012 - 1 StR 273/11
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 182/14
Pauschvergütung
Die Umsatzsteuer wird dem Gesamtbetrag (Pauschgebühr und notwendige Auslagen) ohnehin zugerechnet und gesondert ausgewiesen (vgl. u.a. Senat, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 273/11 Rn. 2;… vom 19. Dezember 2012 - 1 StR 158/08 Rn. 3). - BGH, 02.09.2015 - 1 StR 182/14
Gewährung einer Pauschgebühr
Die Umsatzsteuer wird dem Gesamtbetrag (Pauschgebühr und notwendige Auslagen) ohnehin zugerechnet und gesondert ausgewiesen (vgl. u.a. Senat, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 273/11 Rn. 2 …und vom 19. Dezember 2012 - 1 StR 158/08 Rn. 3). - OLG Hamm, 26.04.2013 - 5 RVGs 19/13 Denn insoweit ist nach § 51 Abs. 2 Satz 2 RVG ausschließlich der Bundesgerichtshof zuständig, sofern er einen Rechtsanwalt für die Vorbereitung und Durchführung der Revisionshauptverhandlung bestellt hat (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2011, 1 StR 254/10, zitiert nach juris Rn. 3 m.W.N.; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 02. Mai 2012, 1 StR 273/11 - veröffentlicht bei juris).
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