Rechtsprechung
| BGH, 11.11.2020 - 1 StR 277/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten: Bestreiten von Tötungsvorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anordnung von Sicherungsverwahrung: Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 66 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 261 StPO
Anordnung von Sicherungsverwahrung: Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens - IWW
- Wolters Kluwer
Auswirkung des Bestreitens des Tötungsvorsatzes als zulässiges Verteidigungsverhalten eines Angeklagten auf die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen Gefährlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 66 Abs. 1
Auswirkung des Bestreitens des Tötungsvorsatzes als zulässiges Verteidigungsverhalten eines Angeklagten auf die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen Gefährlichkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 21.02.2020 - 33 Js 19952/19
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 277/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 730
- StV 2021, 254
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen …
Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 277/20
Zulässiges Verteidigungsverhalten - vorliegend lediglich im Bestreiten des Tötungsvorsatzes - darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14 Rn. 7 und vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19 Rn. 7 f. jeweils mwN). - BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung …
Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 277/20
Zulässiges Verteidigungsverhalten - vorliegend lediglich im Bestreiten des Tötungsvorsatzes - darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14 Rn. 7 …und vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19 Rn. 7 f. jeweils mwN).
- BGH, 03.01.2024 - 5 StR 449/23
Schuldfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Eingangsmerkmal; Bindung an Äußerungen …
Ein zulässiges Verteidigungsverhalten darf auch bei der Verhängung einer Maßregel weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 StR 277/20, NStZ 2021, 730 mwN). - BGH, 25.08.2021 - 3 StR 352/20
Prüfung der Gefährlichkeit bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (keine …
aa) Zulässiges Verteidigungsverhalten darf weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit eines Angeklagten verwertet werden (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 1 StR 277/20, StV 2021, 254; vom 24. Oktober 2019 - 4 StR 200/19, NStZ-RR 2020, 15;… vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 11; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107;… vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 13). - BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: …
Der Umstand, dass der Angeklagte, der von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, keine Verantwortung für die Tat übernommen hat, durfte nicht zu seinem Nachteil gewertet werden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 ? 1 StR 277/20, NStZ 2021, 730 und vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19). - BGH, 27.03.2025 - 5 StR 610/24
Aufhebung der angeordneten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Stützung …
Rn. 5 Zulässiges Verteidigungsverhalten - wie hier das Bestreiten der Rechtswidrigkeit - darf jedoch weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit des Angeklagten verwertet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 1 StR 277/20, NStZ 2021, 730; vom 12. August 2020 - 4 StR 588/19, StV 2021, 254, 255;… vom 3. Januar 2024 - 5 StR 449/23 Rn. 21, jeweils mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".