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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6370
BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05 (https://dejure.org/2006,6370)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2006 - 1 StR 278/05 (https://dejure.org/2006,6370)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 1 StR 278/05 (https://dejure.org/2006,6370)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung beim Freispruch (überspannte Anforderung an die erforderliche Gewissheit und zweite Aufhebung durch den BGH; Erörterungsmangel und Lückenhaftigkeit; glaubhafte Aussagen eines Zeugen bei Zweifeln an seiner Glaubwürdigkeit; Widersprüchlichkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 400 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters durch das Revisionsgericht; Rechtsfehlerhafte Würdigung der für die Verurteilung oder den Freispruch zentralen Aussagen; Zulässigkeit, einem Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 337 Abs. 1
    Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in der Revision bei Freispruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2006, 181
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05
    Rn. 16 Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit im Ansatz unzutreffende ("überspannte") Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. nur BGH StraFo 2003, 381; BGH NStZ-RR 2003, 371 ; BGH NJW 2002, 2188, 2189 m. w. N.).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05
    Die Ausführungen dieser Sachverständigen, deren Zuziehung, so die Strafkammer, gleichwohl "angezeigt" gewesen sei und die die Nebenklägerin nach den Urteilsfeststellungen insgesamt Stunden exploriert hat (vgl. hierzu unter dem Gesichtspunkt des Schutzes (potentieller) Opfer generell BGH NJW 2005, 1519, 1521), sind dann aber doch in den Urteilsgründen auf insgesamt etwa 30 Seiten minutiös nachgezeichnet.
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 379/03

    Beweiswürdigung (lückenhafte; fernliegende Erwägungen des Tatgerichts; generelle …

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05
    Die Revision der Nebenklägerin gegen dieses Urteil hatte in dem Umfang Erfolg gehabt, in dem das Urteil gemäß § 400 Abs. 1 StPO einer Überprüfung durch den Senat zugänglich war (Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 379/03, teilweise abgedruckt in NStZ 2004, 635 f.).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - 1 StR 278/05
    Eine bereits vollständig verbüßte Strafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden (BGHSt 31, 25).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die …

    Vor dem Hintergrund, dass die Kammer seine Angaben zu den drei in der Hauptverhandlung geschilderten Erwerbsvorgängen für glaubhaft erachtet hat, versteht es sich nicht von selbst, dass die früheren Aussagen, aufgrund derer der Zeuge seine eigene Verurteilung hinnahm, schon für sich gesehen unglaubhaft waren (vgl. Senat, Urt. vom 21. Februar 2006 - 1 StR 278/05 - Umdruck S. 6).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2025 - 20 KLs 17/22

    Gebäudeeinsturz nach Durchbrucharbeiten: Architekt der fahrlässigen Tötung …

    Es existiert kein Rechts- und Erfahrungssatz, dass einer Aussage nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 1 StR 278/05 - juris Rdn. 20).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 363/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation)

    Wie im Kern schon aus § 261 StPO folgt, gibt es keinen Rechtsund auch keinen Erfahrungssatz, dass einer Zeugenaussage zumal zu unterschiedlichen Lebenssachverhalten, nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden könnte (BGH, Urteil vom 21. Februar 2006 - 1 StR 278/05).
  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Ein Rechts- oder Erfahrungssatz, dass einer Zeugenaussage nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden könnte, existiert nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 1 StR 278/05 - juris Rdn. 20).
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