Strafprozeßordnung
5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406l) |
3. Abschnitt - Nebenklage (§§ 395 - 402) |
(1) Der Nebenkläger kann das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, daß eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird oder daß der Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluß des Nebenklägers berechtigt.
(2) 1Dem Nebenkläger steht die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß zu, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren nach den §§ 206a und 206b eingestellt wird, soweit er die Tat betrifft, auf Grund deren der Nebenkläger zum Anschluß befugt ist. 2Im übrigen ist der Beschluß, durch den das Verfahren eingestellt wird, für den Nebenkläger unanfechtbar.
Rechtsprechung zu § 400 StPO
574 Entscheidungen zu § 400 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21
Strafbefreiender Rücktritt eines Täters von dem versuchten Tötungsdelikt; ...
- BGH, 28.04.2022 - 5 StR 511/21
Totschlag durch komprimierende Gewalt gegen den Hals; Revisionsgerichtliche ...
- BGH, 15.03.2022 - 2 StR 431/21
Verwerfung der Revisionen als unzulässig
- BGH, 27.11.2018 - 5 StR 379/18
Zulässigkeit der Nebenklagerevision (beschränkte Anfechtungsbefugnis; ...
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19
Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der ...
- OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21
Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung; ...
- BGH, 31.03.2016 - 2 StR 577/15
Bedrohung (Subsidiarität zur tateinheitlich begangenen Nötigung)
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19
Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei ...
- LG Kaiserslautern, 12.04.2021 - 5 Qs 23/21
Rücknahme Strafantrag, Kostenentscheidung, Anfechtbarkeit
- BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18
Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall, ...
Querverweise
Auf § 400 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 80 (Privatklage und Nebenklage)
Redaktionelle Querverweise zu § 400 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen
- § 35a S. 1 (Rechtsmittelbelehrung) (zu § 400 II 1)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
- § 210 (Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss) (zu § 400 II)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311 (Sofortige Beschwerde) (zu § 400 II 1)