Strafprozeßordnung
| 5. Buch - Beteiligung des Verletzten am Verfahren (§§ 374 - 406l) |
| 3. Abschnitt - Nebenklage (§§ 395 - 402) |
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Rechtsprechung zu § 402 StPO
28 Entscheidungen zu § 402 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 29.04.2026 - 3 StR 406/25
Einziehung des entstandenen öffentlichrechtlichen Auszahlungsanspruchs infolge ...
- BGH, 17.09.2024 - 6 StR 438/24
Adhäsionsverfahren (Adhäsionsantrag, Zulässigkeit: Tod des Adhäsionsklägers ...
- KG, 22.01.2024 - 3 Ws 66/23
Keine Fortführung der Nebenklage durch Erben des verstorbenen Nebenklägers
- BGH, 09.01.2024 - 2 StR 261/23
Verurteilung im "Kölner Insulinfall" wegen versuchten Mordes zu lebenslanger ...
- OLG Nürnberg, 27.09.1977 - Ws 631/77
Wiederaufnahme des Verfahrens bei bereits erlassenem rechtskräftigem Strafbefehl; ...
- OLG Düsseldorf, 19.06.1985 - 1 Ws 482/85
Nebenkläger; Nebenklage; Fortführung; Angehörige
- RG, 14.02.1913 - IV 1259/11
Kann ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, mit dem ein im ...
- BGH, 19.02.1969 - 4 StR 357/68
Finanzamt - Nebenkläger - Rechtsmittel - Steuerstrafverfahren
- BGH, 20.08.2024 - 5 StR 326/23
Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof ...
- BGH, 19.03.1998 - 4 StR 98/98
Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung
Querverweise
Auf § 402 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- 2. Hauptstück - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
- § 80 (Privatklage und Nebenklage)