Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
4. Abschnitt - Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198 - 211) |
Zitiervorschläge
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§ 198(weggefallen)
§ 199Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 200Inhalt der Anklageschrift
§ 201Übermittlung der Anklageschrift
§ 202Anordnung ergänzender Beweiserhebungen
§ 202aErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 203Eröffnungsbeschluss § 204Nichteröffnungs-
beschluss § 205Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 206Keine Bindung an Anträge § 206aEinstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis § 206bEinstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung § 207Inhalt des Eröffnungsbeschlusses § 208(weggefallen) § 209Eröffnungs-
zuständigkeit § 209aBesondere funktionelle Zuständigkeiten § 210Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss § 211Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
beteiligten § 203Eröffnungsbeschluss § 204Nichteröffnungs-
beschluss § 205Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 206Keine Bindung an Anträge § 206aEinstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis § 206bEinstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung § 207Inhalt des Eröffnungsbeschlusses § 208(weggefallen) § 209Eröffnungs-
zuständigkeit § 209aBesondere funktionelle Zuständigkeiten § 210Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss § 211Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Rechtsprechung zu § 206a StPO
1.540 Entscheidungen zu § 206a StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 11.04.2023 - 3 ORs 22/23
Revision, Tod des Angeklagten
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22
- BGH, 11.01.2023 - 3 StR 468/22
- BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
Unterlassenes Angebot
- BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23
- OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15
Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung ...
- OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21
Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit
- OLG Oldenburg, 02.02.2023 - 1 Ws 395/22
Einziehungsentscheidung; Beschluss; Eröffnungsbeschluss; Beteiligungsanordnung; ...
- LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10
Wegen überlanger Dauer: Koblenzer Neonazi-Verfahren eingestellt
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17
Einstellung des Strafverfahrens wegen überdauerndem Verfahrenshindernisses: ...
- OLG Koblenz, 04.12.2017 - 2 Ws 406/17
§ 206a StPO in Nachschlagewerken
- § 206a StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Zwischenverfahren
- § 206a StPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Strafprozess
Querverweise
Auf § 206a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- § 400 (Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers)
Redaktionelle Querverweise zu § 206a StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtliche Entscheidungen
- § 35a S. 1 (Rechtsmittelbelehrung) (zu § 206a II)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 260 III (Urteil)
- Rechtsmittel
- Beschwerde
- § 311 (Sofortige Beschwerde) (zu § 206a II)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Kosten des Verfahrens
- § 467 III 2 Nr. 2 (Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung)