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| BGH, 06.06.1991 - 1 StR 279/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Feststellung des Tatbestandsmerkmal des Sich-Verschaffens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
Auszug aus BGH, 06.06.1991 - 1 StR 279/91
Soweit der Angeklagte in diesem Zusammenhang auch wegen Urkundenfälschung wegen Benutzung eines für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen Kennzeichens verurteilt worden ist, wird darauf hingewiesen, daß der Tatbestand des § 267 StGB nur erfüllt ist, wenn das Kennzeichen noch nicht entstempelt war (vgl. BGHSt 18, 66, 70).
- OLG Koblenz, 19.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 158/15
Straßenverkehrsdelikte: Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauch bei Fahrten …
Bei Verwendung von ungestempelten oder - wie hier - entstempelten Kennzeichenschildern lässt die mit der Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug verbundene Erklärung den Aussteller nicht (mehr) erkennen, so dass es an der Urkundsqualität fehlt und eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ausscheidet (vgl. BGH, 1 StR 279/91 v. 06.06.1991 - BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 5 ;… 1 StR 227/89 v. 16.05.1989 - BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 3 ; 4 StR 266/62 v. 07.09.1962 - BGHSt 18, 66 ).
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