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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2442
BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,2442)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 1 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,2442)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 1 StR 279/94 (https://dejure.org/1994,2442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 583
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
    Auch wenn die Zueignungsabsicht kein täterbezogenes Merkmal i.S.d. § 28 StGB ist (BGHSt 22, 375, 380;… Lackner, StGB 20. Aufl. § 28 Rdn. 6), kann der Senat nicht völlig ausschließen, daß bei zutreffender rechtlicher Bewertung eine niedrigere Strafe verhängt worden wäre.
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
    Soll aus den Wahrnehmungen eines Zeugen - hier: Äußerungen der Angeklagten einige Wochen vor der Tat, sich vom Angeklagten D. trennen zu wollen - auf ein bestimmtes weiteres Geschehen - hier: Fortbestehen der Trennungsabsicht zum Tatzeitpunkt - geschlossen werden, ist nicht dieses weitere Geschehen, sondern die Wahrnehmung des Zeugen tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises (vgl. BGH NJW 1993, 2881 [BGH 06.07.1993 - 5 StR 279/93] m.w. Nachw.).
  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
    Dem Revisionsgericht ist die Rekonstruktion des Inhalts der Beweisaufnahme verwehrt; es muß die Feststellungen des Tatrichters über das Ergebnis der Beweisaufnahme grundsätzlich als richtig und vollständig hinnehmen (ständ. Rspr., vgl. BGH NStZ 1992, 506;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 173 Fußn. 510 jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93

    Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und …

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
    Daß ein anderer Tatbeteiligter (hier der Angeklagte S.) von dieser Absicht (jedenfalls auch) geleitet wird, reicht hierzu nicht aus (BGH NStZ 1994, 30 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.09.2021 - 4 StR 170/21

    Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten ist rechtskräftig

    aa) Grundsätzlich kann zwar eine Rechtsmittelbeschränkung auf die vollstreckungsrechtliche Vorfrage des Vorliegens besonderer Schwere der Schuld im Sinne des § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB wirksam erfolgen, weil die Bejahung oder Verneinung der besonderen Schuldschwere regelmäßig sowohl den Schuldspruch wegen Mordes als auch die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe unberührt lässt (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 1993 - 4 StR 153/93, BGHSt 39, 208, 209; vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94; vom 2. März 1995 - 1 StR 595/94, BGHSt 41, 57, 59).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …

    Rn. 15 Während nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Revisionsbeschränkung auf diese Frage dann möglich sein soll, wenn schon die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters die Überprüfung ermöglichten, ist die weitere Frage, ob das auch gilt, wenn weitere Feststellungen zum Schuldspruch erforderlich sind, vom 4. Senat in der o.g. Entscheidung vom 22. April 1993 (…BGH aaO) offengelassen worden (ebenso der 1. Strafsenat im Urteil vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94 - für die Frage der Strafmaßrevision).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei …

    Insoweit sind auch ergänzende Feststellungen zur inneren Tatseite, die den bereits getroffenen nicht widersprechen dürfen, zulässig (BGHSt 41, 222, 223; noch offengelassen in BGHSt 41, 57, 61; BGH NStZ 1994, 583).
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    Hierbei ging der Angeklagte - zutreffenderweise - subjektiv (vgl. hierzu BGH NStZ 1994, 583) davon aus, daß ohne die Aussage der Geschädigten P. bei der Polizei die Tatumstände noch nicht für eine Strafverfolgung zureichend aufgedeckt sind (BGHSt 15, 291, 296).
  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05

    Untauglicher Versuch des Heimtückemords (gezieltes Suchen des …

    Letztlich beruhe dieses Ergebnis auf den allgemeinen Grundsätzen zur Strafbarkeit des untauglichen Versuchs (so BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 19 = BGH NStZ 1994, 583).
  • BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/24

    Schuldfähigkeit (Rechtsfrage; Darlegungsanforderungen: Auswirkungen der …

    Glaubt der Täter jedoch bei dem Angriff gegen das Leben seines Opfers, dieses sei arglos, und wollte er seine Tat unter Ausnutzung der daher von ihm angenommenen Wehrlosigkeit des Opfers begehen, so kommt eine Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordversuchs in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94, BGHR StGB § 211 II Heimtücke 19; vom 8. Februar 2006 - 1 StR 523/05, NStZ 2006, 501;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 278).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des …

    Rn. 18 Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß bei zutreffender Bejahung eines Mordmerkmals die fehlerhafte Verneinung eines weiteren Mordmerkmals den Bestand des Schuldspruchs dann nicht gefährdet, wenn hinsichtlich des fehlerhaft behandelten Mordmerkmals weitere tatrichterliche Feststellungen nicht erforderlich sind (BGH NStZ 1994, 583;… im Ergebnis ebenso BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Ebensowenig war die Jugendschutzkammer mangels irgendwelcher Anhaltspunkte gehalten, den nunmehr geltend gemachten Sinn des Hilfsbeweisantrags durch ergänzende Befragung zu ermitteln (vgl. BGH NStZ 1994, 583, 584).
  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung …

    Denn für die rechtliche Qualifizierung als versuchter Mord würde es genügen, daß der Haupttäter L. glaubte, heimtückisch zu handeln (vgl. u.a. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 19).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 405/96

    Arglosigkeit und Wehrlosigkeit in Anbetracht eines offen feindseligen …

    Daß das Hinzutreten oder der Wegfall eines weiteren Mordmerkmals die rechtliche Einordnung der Tat unberührt läßt, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGH NStZ 1994, 583;… BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 10; BGH, Urteil vom 22. August 1995 - 1 StR 393/95).
  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95

    Strafausspruch - Getroffene Feststellungen zum Schuldumfang - Widerspruch - …

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 15/95

    Steinwurf - Tötungsvorsatz - Totschlag - Mord - Mordmerkmal - Niedriger …

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