Rechtsprechung
| BGH, 08.03.2023 - 1 StR 28/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.09.2022 - 15 KLs 2050 Js 70241/20
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 28/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22
Beihilfe (Konkurrenzen)
Auszug aus BGH, 08.03.2023 - 1 StR 28/23
Soweit das Landgericht in den Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, zur Steuerhinterziehung und zum Betrug betreffend die Rechnungsempfänger A. und Y. vier beziehungsweise eine Tat sowie in den Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und zur Steuerhinterziehung betreffend die Rechnungsempfängerin M. drei Taten angenommen hat, steht dies in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zur Tatidentität der Ausführungshandlungen bei gleichzeitiger Förderung monatlich und viertel- beziehungsweise jährlich abzugebender Erklärungen des Haupttäters (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2. mwN).
- BGH, 13.03.2024 - 2 StR 30/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: …
Dagegen kann die Entscheidung über die Anrechnung der vom Nichtrevidenten in Litauen erlittenen Auslieferungshaft bestehen bleiben, weil sie von dem Rechtsfehler nicht betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 28/23, juris Rn. 3). - BGH, 16.05.2023 - 1 StR 394/22
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)
Aber das Landgericht hat sich jedenfalls - ungeachtet seiner weitergehenden, auch die Teilnahme am etwaigen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und am Verkürzen von Lohnsteuern umfassenden Kognitionspflicht (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 StR 601/18 Rn. 11-14; Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 28/23 Rn. 3 und vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 mwN) - nicht mit dem sich aufdrängenden Umstand auseinandergesetzt, dass der Angeklagte keine Umsatzsteuern vom Fremdkonto an das Finanzamt unbar abführte; dies wäre aber der einzig denkbare Zahlungsweg gewesen.
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