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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,674
BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53 (https://dejure.org/1953,674)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1953 - 1 StR 284/53 (https://dejure.org/1953,674)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1953 - 1 StR 284/53 (https://dejure.org/1953,674)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53
    Die hierzu erhobene Rüge kann auf sich beruhen, weil der Strafausspruch wegen der inzwischen eingetretenen Rechtsänderung (§§ 23 flg StGB), die das Revisionsgericht zu berücksichtigen hat (§§ 2 Abs. 2 StGB. 354 a StPO), ohnedies aufzuheben war (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953).
  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 160/52

    Hinweis an einen Angeklagten, welche von mehreren nebeneinander enthaltenen …

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53
    Der Hinweis der Revision auf die Nichtbeachtung des § 265 StPO wäre hier sonst begründet gewesen (BGHSt 2, 371).
  • RG, 10.01.1933 - I 1478/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen liegt vollendete Zueignung und damit …

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53
    Er stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts überein, nach welcher schon das Anbieten der anvertrauten Sache zum Verkauf ein Sich-Zueignen ist (RGSt 67, 70, 73; 73, 253; RG JR Rspr 1925 Nr. 540;… RG GA 51, 54).
  • RG, 05.02.1932 - VII 296/31

    Unter welchen Umständen ist in schlüssigen Handlungen der Beteiligten eine …

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53
    Auf die Entscheidung RGZ 135, 85, 88, die einen ändern Sachverhalt betrifft und die Abtretung des Herausgabeanspruchs aus allgemeinen Bankbedingungen entnahm, die jener Geschäftsbeziehung zugrunde lagen, kann sich die Revision nicht berufen, überdies wäre Ba., selbst wenn er später durch wirksame Übergabe oder dingliche Abtretung noch Eigentümer geworden wäre, einem Rechtsstreit mit der geschädigten Firma E. und Go., der bisherigen Eigentümerin, ausgesetzt geblieben.
  • RG, 10.07.1939 - 3 D 513/39

    Eine vollendete Unterschlagung kann darin liegen, daß der Täter einem anderen aus …

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53
    Er stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts überein, nach welcher schon das Anbieten der anvertrauten Sache zum Verkauf ein Sich-Zueignen ist (RGSt 67, 70, 73; 73, 253; RG JR Rspr 1925 Nr. 540;… RG GA 51, 54).
  • RG, 08.03.1932 - I 100/32

    Unter welchen Umständen ist die unbefugte Verpfändung fremder Sachen als …

    Auszug aus BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53
    Auf blossen Benutzungswillen an fremder Sache im Gegensatz zum Zueignungswillen kann sich nur berufen, wer auf sicherer Vermögensgrundlage gewiß ist, die Sache jederzeit, wenn der Eigentümer sie zurückfordert, einlösen und zurückgeben zu können (RGSt 66, 155, 156).
  • BGH, 18.10.1955 - 5 StR 429/55

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 66, 155 [156/157]) hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (so z.B. in BGHSt 1, 262 [264], 1 StR 284/53 vom 11. Dezember 1953 und 5 StR 442/52 vom 3. Juli 1952).
  • BGH, 22.11.1963 - 4 StR 383/63

    Rechtsmittel

    Hieran ist seit der Entscheidung RGSt 2, 234 vom Reichsgericht und auch vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zutreffend festgehalten worden (BGH 1 StR 284/53 vom 11. Dezember 1953).
  • BGH, 24.04.1968 - 3 StR 63/68

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung - …

    Die Versicherung der Richtigkeit einer Aussage ist immer zulässig, wenn der Zeuge bereits in demselben Hauptverfahren eidlich vernommen wurde, wobei unter demselben Hauptverfahren das Vorfahren gegen denselben Angeklagten vom Eröffnungsbeschluß bis zur rechtskräftigen Entscheidung zu verstehen ist (BGH Urteil vom 11. Dezember 1953 - 1 StR 284/53 -).
  • BGH, 29.04.1960 - 5 StR 112/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Eine Zueignung im Sinne des § 246 StGB kann daher schon in dem Angebot zum Kauf (vgl. BGH 1 StR 284/53 vom 11. Dezember 1953, bei Dallinger MDR 1954, 398 [BGH 09.04.1954 - 5 StR 727/53]), dem Ableugnen des Besitzes (RGSt 72, 380, 382) sowie in anderen ähnlichen Erklärungen oder sonstigen Handlungen des Täters liegen.
  • BGH, 14.10.1958 - 5 StR 382/58

    Rechtsmittel

    Schon ein solches Angebot zum Kauf ist eine Zueignungshandlung (vgl. RGSt 73, 253; BGH 1 StR 284/53 vom 1. Dezember 1953 bei Dallinger MDR 1954, 398 [BGH 09.04.1954 - 5 StR 727/53] zu § 246 StGB).
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