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| BGH, 24.06.1993 - 1 StR 30/93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der tateinheitlichen Begehung einer schweren räuberischen Erpressung mit erpresserischem Menschenraub
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92
Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …
Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 1 StR 30/93
Was den Vorwurf des tateinheitlich mit schwerer räuberischer Erpressung begangenen erpresserischen Menschenraubs angeht (Fall II 7 der Urteilsgründe), so stehen die Grundsätze, die der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 - entwickelt hat (BGHSt 39, 36), der Anwendung des § 239 a Abs. 1 StGB jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil der Zeuge Schmid mit einem Kraftfahrzeug entführt worden ist und darüber hinaus das ihm abgenötigte Verhalten - Ermöglichen des Eindringens der Täter in die Bank - eine Wirkung außerhalb des unmittelbaren Gewaltverhältnisses entfalten sollte.
- BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …
Entsprechendes hat der 1. Strafsenat in dem Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93 - angenommen, weil das abgenötigte Verhalten - Ermöglichen des Eindringens der Täter in die Bank - eine Wirkung außerhalb des unmittelbaren Gewaltverhältnisses entfalten sollte. - BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …
Bei einer solchen Sachlage gibt es keinen Grund, § 239 a StGB nicht anzuwenden (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Juni 1993 - 1 StR 69/93; Beschl. v. 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93). - BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis - …
Entsprechendes hat der 1. Strafsenat in dem Beschluß vom 24. Juni 1993 - 1 StR 30/93 - angenommen, weil das abgenötigte Verhalten - Ermöglichen des Eindringens der Täter in die Bank - eine Wirkung außerhalb des unmittelbaren Gewaltverhältnisses entfalten sollte.
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