Rechtsprechung
| BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen - Gefährdung der öffentlichen Ordnung wegen Gefahr für Leib und Leben eines polizeilichen Informanten - Fehlende vorschriftsmäßige Vereidigung eines Dolmetschers - Zulässigkeit eines prozessual ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Auch der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, daß nach Beginn der Urteilsverkündung keine Anträge mehr angebracht werden können und daß auf Anregungen nicht mehr eingegangen zu werden braucht (BGHSt 15, 263, 264). - BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der …
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Die Rechtsprechung fordert, daß der gesetzliche Ausschließungsgrund angegeben wird, damit das Gericht sich die eng gefaßten gesetzlichen Gründe bei der Beschlußfassung vor Augen führt (BGHSt 1, 334, 336; 2, 56, 57). - BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Die Rechtsprechung fordert, daß der gesetzliche Ausschließungsgrund angegeben wird, damit das Gericht sich die eng gefaßten gesetzlichen Gründe bei der Beschlußfassung vor Augen führt (BGHSt 1, 334, 336; 2, 56, 57).
- BGH, 18.06.1974 - 1 StR 138/74
Berufen des Dolmetschers auf seinen allgemein geleisteten Eid
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Eine solche Erklärung wird durch die Feststellung, er sei allgemein vereidigt, und durch den Hinweis des Vorsitzenden auf die Dolmetscherpflichten nicht ersetzt (RGSt 75, 332, 333; BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 138/74 -). - RG, 07.11.1922 - IV 302/22
Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag …
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Die Revisionen führen zwar aus, die Angeklagten hätten noch während der Urteilsverkündung ums Wort bitten können, um Anträge zu stellen; es könne nicht ausgeschlossen werden, daß sie "bei korrekter Übertragung des Urteils durch einen korrekt vereidigten Dolmetscher Ansatzpunkte für eine Unterbrechung der Urteilsverkündung und weitere Beweisanträge gehabt hätten." Dem ist folgendes entgegenzuhalten: Wie schon das Reichsgericht entschieden hat (RGSt 57, 142, 143), ist die Anhörung des Angeklagten mit seinem letzten Wort abgeschlossen; die Urteilsverkündung ist ein Verfahrensvorgang, in dessen Durchführung er nach seinem Beginn nicht mehr einzugreifen befugt ist. - BGH, 16.10.1962 - 5 StR 405/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Dieselbe Auffassung hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall vertreten, in dem der Dolmetscher die Urteilsgründe nur in abgekürzter Form übertragen hatte (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 405/62 = GA 1963, 148, 149). - RG, 09.09.1941 - 4 D 347/41
1. Der § 20 VO. z. einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung v. 20. März 1935 …
Auszug aus BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Eine solche Erklärung wird durch die Feststellung, er sei allgemein vereidigt, und durch den Hinweis des Vorsitzenden auf die Dolmetscherpflichten nicht ersetzt (RGSt 75, 332, 333; BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 138/74 -).
- BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art. …
Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -). - BGH, 03.06.1981 - 2 StR 235/81
Mißbilligter Erfolg - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen - …
Mißbilligter Erfolg im Sinne des Straftatbestands des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist aber nur ein solcher Vorgang, der das Rauschgift auf dem Weg zum Konsumenten weiterbringt, nicht dagegen ein Umsatz, durch den es der Polizei in die Hände gespielt und damit aus dem Verkehr gezogen wird (BGH, Urteile vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 = bei Dallinger MDR 1973, 554 ; vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Beschluß vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80). - BGH, 31.10.1989 - 1 StR 525/89
Straflosigkeit der polizeilichen Sicherstellung von Betäubungsmitteln
Unter Hinweis auf verschiedene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (…Urt. vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 - bei Dallinger MDR 1973, 554; Urt. vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; StV 1981, 549;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 10) ist die Revision der Auffassung, hinsichtlich des ersten Transports sei der Angeklagte nicht der vollendeten - sondern allenfalls der versuchten - Einfuhr schuldig.
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches …
Wer sich als polizeilicher Lockspitzel an einem Rauschgiftgeschäft beteiligt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar (BGH, Urteile vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80; vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74 und vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72; Schmidt in MDR 1980, 969, 972) [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]. - BGH, 02.09.1981 - 3 StR 225/81
Täterschaft oder Teilnahme am unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln - …
Denn das unerlaubte Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt (BGH, Strafverteidiger 1981, 276), auch wenn der Täter den verbotenen Umsatz von Betäubungsmitteln in seinen Willen aufgenommen haben muß (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Urteil vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74; Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74; Beschluß vom 10. September 1980 - 3 StR 218/80). - BGH, 17.10.1979 - 3 StR 401/79
Vorschriftsmäßige Vereidigung eines Dolmetschers hinsichtlich des Vermerks "er …
Eine solche eigene Erklärung des Dolmetschers wird durch die Feststellung, er sei allgemein vereidigt, grundsätzlich nicht ersetzt (RGSt 75, 332, 333; BGH, Urteile vom 18. Juni 1974 - 1 StR 138/74 - vom 13. Februar 1975 - 1 StR 679/74 - vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und Beschluß vom 19. Juni 1979 - 1 StR 299/79). - BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74
Strafbarkeit wegen Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Wenn dieser aber - wie sich aus den Urteilsfeststellungen (UA S. 8) ergibt - im Auftrag von Agenten der Zollfahndung die Kaufverhandlungen geführt hat, um die Angeklagten der Zollfahndung zuzuführen, liegt in seiner Person keine Straftat vor, da ihm der auf den Erfolg der Haupttat gerichtete Wille fehlt (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72 - und vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74). - BGH, 24.09.1974 - 1 StR 523/73
Betäubungsmittel: Zolltarif bei Cannabisharz - Strafzumessung bei …
Die Entscheidung 1 StR 300/74 vom 27. August 1974 betrifft einen anders gelagerten Fall, in dem überhaupt keine eigene Erklärung des Dolmetschers protokolliert war, aus der entnommen werden konnte, daß er sich der Eidesleistung und der aus ihr folgenden Bindung bewußt war (vgl. hierzu RGSt 75, 332, 333). - BGH, 10.09.1980 - 3 StR 218/80
Verstoßen von CID-Beamten gegen ein gesetzliches Verbot und die guten Sitten bei …
Denn die CID-Beamten haben weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten verstoßen, indem sie - ersichtlich in Zusammenarbeit mit der deutschen Kriminalpolizei - zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gegenüber dem Angeklagten und H. zum Schein als Betäubungsmittelkäufer auftraten und sie veranlaßten, ihnen gegen Übergabe der 6.000,00 DM 1 kg Haschisch zu liefern (vgl. BGH…, Urt. vom 13. März 1973 - 1 StR 657/72; Urt. vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74;… Urt. vom 18. März 1975 - 1 StR 559/74;… BGH GA 1975, 333; a.A. Franzheim NJV 1979, 2014). - BGH, 29.11.1977 - 5 StR 75/77
Fehlende Vereidigung von Schöffen - Berufung eines Dolmetschers auf seinen …
Zwar bedarf es nach § 189 Abs. 2 GVG einer eigenen Erklärung des Dolmetschers, daß er sich auf den allgemein geleisteten Eid berufe (BGH 1 StR 523/73 vom 24.9.1974 sowie 1 StR 300/74 vom 27.8.1974, beide Entscheidungen mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 199). - BGH, 04.03.1975 - 1 StR 686/74
Behandlung eines Antrags auf Vernehmung einer Zeugin als Hilfsbeweisantrag bei …
- BGH, 13.02.1975 - 1 StR 679/74
Berufung des Dolmetschers auf den geleisteten Eid als wesentliche und …
- BGH, 19.06.1979 - 1 StR 299/79
Ersatz einer eigenen Erklärung des Dolmetschers durch Feststellung seiner …
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