Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2023 - 1 StR 304/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 257c Abs. 1 StPO; § 273 Abs. 1a Satz 1 StPO; § 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
Verständigung (keine Pflicht zur Protokollierung gescheiterter Verständigungsgespräche in der Hauptverhandlung); bandenmäßige Hinterziehung von Umsatzsteuer (Begriff der Bande: kein Erfordernis einer gefestigten Bandenstruktur) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung von mehreren Personen: Annahme einer Bande
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257c Abs 2 StPO, § 273 Abs 1a S 1 StPO, § 273 Abs 1a S 3 StPO, § 273 Abs 3 StPO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung von mehreren Personen: Annahme einer Bande - IWW
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § ... 53 StGB, §§ 27, 53 StGB, § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO, § 353 Abs. 2 StPO, §§ 257c, 273 Abs. 1a Satz 1, 2 StPO, § 257c StPO, § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 1 StPO, § 257c Abs. 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Ausdrücklich oder konkludent getroffene Bandenabrede zur Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 3 Nr. 5
Ausdrücklich oder konkludent getroffene Bandenabrede zur Steuerhinterziehung - datenbank.nwb.de
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung von mehreren Personen: Annahme einer Bande
Verfahrensgang
- LG Bonn, 08.10.2021 - 27 KLs 1/21
- BGH, 14.06.2023 - 1 StR 304/22
- BVerfG, 15.09.2026 - 2 BvR 1269/23
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 366
- NStZ-RR 2023, 326
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 304/22
Ihr ist aus dem Blick geraten, dass eine konkrete Bandenstruktur im Sinne eines Über- und Unterordnungsverhältnisses gerade nicht vorliegen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 Rn. 29, BGHSt 46, 321, 329 f.).Soweit in dem angefochtenen Urteil an anderer Stelle ausgeführt ist, gegen eine Bandenabrede spreche, dass sich die Angeklagten im Wesentlichen aus finanziellen Eigeninteressen an den jeweiligen Umsatzsteuerhinterziehungen beteiligten, übersieht das Landgericht, dass ein Tätigwerden im übergeordneten Bandeninteresse nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 Rn. 29, BGHSt 46, 321, 329 f.).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 304/22
Die in der Strafprozessordnung normierten Mitteilungs- und Dokumentationspflichten dienen der Transparenz und Dokumentation der in § 257c StPO geregelten Verständigung mit dem Ziel, informellen Absprachen einen "Riegel" vorzuschieben (vgl. BVerfGE 133, 168 Rn. 96). - BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 304/22
Es genügt, dass sich jeder bewusst ist, dass neben ihm noch andere mitwirken und diese vom gleichen Bewusstsein erfüllt sind (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 155 mwN).
- LG Bonn, 03.06.2025 - 62 KLs 1/24
Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis
Rn. 1036 Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen; ein gefestigter Bandenwille oder ein Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse ist ebenso wenig erforderlich wie ein Mindestmaß an konkreter Organisation oder festgelegten Strukturen; erforderlich ist eine ausdrücklich oder konkludent getroffene Bandenabrede, bei der das einzelne Mitglied den Willen hat, sich mit mindestens zwei anderen Personen zur Begehung von Straftaten in der Zukunft für eine gewisse Dauer zusammenzutun (BGH, Urt. v. 14.06.2023, Az. 1 StR 304/22). - BVerfG, 15.09.2026 - 2 BvR 1269/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Rüge der Verletzung des Rechts auf …
vom 14. Juni 2023 - 1 StR 304/22 -. - BGH, 29.08.2023 - 1 StR 211/23
Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche …
Sinn des in § 243 Abs. 4 Satz 2, 1 StPO normierten Transparenzgebots ist es gerade, informellen "vertraulichen Hintergrundgesprächen" über ein mögliches an ein bestimmtes Prozessverhalten des Angeklagten geknüpftes Verfahrensergebnis einen "Riegel" vorzuschieben (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 304/22 Rn. 20 mwN). - LG Wuppertal, 03.07.2025 - 26 KLs 3/25 Ein gefestigter Bandenwille oder ein Tätigwerden in einem übergeordneten Bandeninteresse ist ebenso wenig erforderlich, wie ein Mindestmaß an konkreter Organisation oder festgelegten Strukturen (BGH, Urt. v. 14.06.2023 - 1 StR 304/22, NStZ 2024, 422; BGH, Beschl. v. 09.06.2017 - 1 StR 45/17, BeckRS 2017, 118908; BGH, Beschl. v. 22.3.2001 - GSSt 1/00, NJW 2001, 2266).
Als Bandenmitglied ist danach anzusehen, wer in die Organisation der Bande eingebunden ist, die dort geltenden Regeln akzeptiert, zum Fortbestand der Bande beiträgt und sich an den Straftaten jedenfalls als Teilnehmer beteiligt (vgl. BGH, Urt. v. 14.06.2023, a.a.O.).
- LG Düsseldorf, 27.03.2026 - 10 KLs 8/25 Es genügt, dass sich jeder bewusst ist, dass neben ihm noch andere mitwirken und diese vom gleichen Bewusstsein erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2023 - 1 StR 304/22).
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