Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Notwendigkeit des Hervorrufens der Schuldunfähigkeit oder die Verminderung der Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt - Zweck der Anordnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
Auszug aus BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
Bewirkt aber erst die Blutalkoholkonzentration die Verminderung der Schuldfähigkeit, kann die Unterbringung nur angeordnet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (BGHSt 7, 35, 36) oder alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 61).Daß jemand weniger Alkohol verträgt als die meisten anderen Menschen rechtfertigt aber allein in der Regel nicht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 10, 57, 60, 61; BGH, Beschluß vom 17. März 1976 - 3 StR 52/76; BGH, Beschluß vom 30. April 1976 - 2 StR 199/76).
- BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Maßregel und Strafe
Auszug aus BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
Dafür, daß die Strafhöhe durch die insoweit angestellten Erwägungen zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt worden wäre (vgl. BGHSt 24, 132), sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.". - BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
Bewirkt aber erst die Blutalkoholkonzentration die Verminderung der Schuldfähigkeit, kann die Unterbringung nur angeordnet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (BGHSt 7, 35, 36) oder alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 61).
- BGH, 21.09.1971 - 5 StR 410/71
Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
§ 63 StGB dient ausschließlich dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH, Urteil vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71; BGH, Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75). - BGH, 10.02.1976 - 1 StR 828/75
Aufhebung eines Urteils aufgrund Zweckverkennung des § 63 Strafgesetzbuch (StGB)
Auszug aus BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
§ 63 StGB dient ausschließlich dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH, Urteil vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71; BGH, Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 StR 828/75). - BGH, 17.03.1976 - 3 StR 52/76
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Schuldunfähigkeit oder …
Auszug aus BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
Daß jemand weniger Alkohol verträgt als die meisten anderen Menschen rechtfertigt aber allein in der Regel nicht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 10, 57, 60, 61; BGH, Beschluß vom 17. März 1976 - 3 StR 52/76; BGH, Beschluß vom 30. April 1976 - 2 StR 199/76). - BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter …
Auszug aus BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
Daß jemand weniger Alkohol verträgt als die meisten anderen Menschen rechtfertigt aber allein in der Regel nicht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 10, 57, 60, 61; BGH, Beschluß vom 17. März 1976 - 3 StR 52/76; BGH, Beschluß vom 30. April 1976 - 2 StR 199/76). - RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38
1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter, …
Auszug aus BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76
Die Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, bei denen die Schuldunfähigkeit oder die Verminderung ihrer Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt hervorgerufen wird (RGSt 73, 44, 46; BGH in LM Nr. 4 zu § 42 b StGB a.F.).
- BGH, 26.04.1977 - 1 StR 204/77
Grad des Krankheitszustandes des Täters als Maßstab für das Ausmaß der …
Der Senat weist darauf hin, daß die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt, wenn sich ergeben sollte, daß es sich bei dem Angeklagten lediglich um einen epileptoiden Psychopathen handelt, dessen abnorme Charakteranlage keinen Krankheitswert hat und dessen Alkoholsucht lediglich auf Charaktermängeln beruht (vgl. BGHSt 7, 35, 36/37; 10, 57, 60; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 586/75 - BGH, Beschluß vom 2. November 1976 - 1 StR 308/76 - Dreher, StGB 37. Aufl. § 63 Rdn. 2).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".